Zinsen für Sparanlagen steigen

Pressemitteilung vom
Für nachhaltige Sparanlagen gibt es wieder mehr Zinsen - bis zu 3 Prozent. Allerdings geben nicht alle der untersuchten Banken die Leitzinserhöhung an ihre Kunden weiter. Dies zeigt der aktuelle Produktvergleich der Verbraucherzentrale Bremen.
Aus den Münzen in einer Hand wächst eine Pflanze
  • Produktvergleich zu nachhaltigen Giro- und Sparkonten aktualisiert
  • Banken geben Leitzinserhöhung nicht vollständig weiter
  • Beratung zu nachhaltigen Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Bremen
Off

Banken mit Nachhaltigkeitsstandards

Immer mehr Menschen möchten Geld nachhaltig anlegen. Eine Möglichkeit ist eine Einlage bei einer Bank mit Nachhaltigkeitsstandards. Diese Kreditinstitute haben eigens festgelegte ethische und ökologische Kriterien, die sie ihrem gesamten Bankgeschäft zugrunde legen.

„Hier gibt es jedoch Unterschiede, denn der Begriff ‚nachhaltig‘ ist im Finanzbereich noch immer nicht einheitlich definiert“, erklärt Anke Behn, Expertin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Jedes dieser Geldinstitute bestimmt also selbst, in welchen Bereichen es Geschäfte macht“, sagt Anke Behn. 

Ergebnisse der Untersuchung

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in den vergangenen Monaten wiederholt den Leitzins um insgesamt drei Prozent erhöht. Die nächste Erhöhung von 0,5 Prozent ist für den 16. März bereits angekündigt. Die positive Nachricht ist, dass die Mehrheit der untersuchten Banken ihre Zinsangebote deutlich erhöht haben und wieder Zinssätze von bis zu drei Prozent für längere Laufzeiten angeboten werden.

Die Konditionen für Tagesgeld liegen meist bei 0,5 Prozent. „Vier der 14 untersuchten Banken verharren jedoch noch bei Zinsen um null Prozent für Tagesgeld oder auch für längerfristige Angebote“, sagt Anke Behn. Eine Bank hält sogar an einem Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent fest, allerdings nur für Beträge ab einer Million.  

Genau wie die Sparzinsen sind allerdings auch die Zinsen für Dispositionskredite auf dem Girokonto bei einigen Banken gestiegen. Die stärkste Erhöhung betrug knapp 4,5 Prozent auf 10,41 Prozent . 

„Dass nach Leitzinserhöhungen die Zinsen im Kreditbereich schneller und meist auch höher an die Kundschaft weitergegeben werden als im Anlagebereich ist keine Besonderheit von Banken mit Nachhaltigkeitsstandards“, resümiert Anke Behn. Diese Situation sei in der gesamten Branche erkennbar.   

Information und Beratung der Verbraucherzentrale Bremen

Verbraucher:innen, die sich für nachhaltiges Anlegen interessieren, können sich vor Ort in der Verbraucherzentrale Bremen beraten lassen. Termine können unter der Telefonnummer (0421) 160-777 oder online vereinbart werden. Informationen über die Vor- und Nachteile von nachhaltigen Geldanlagen finden sich im Internet unter www.geld-bewegt.de . Dort ist der aktualisierte Girokonten- und Sparproduktevergleich zum Download verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.