Geräumt, gestreut, verletzt: Wintergefahren durch Eis und Schnee

Pressemitteilung vom
Mit den ersten dicken Flocken beginnt für Hauseigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Gehwege und Zufahrten müssen geräumt, vereiste Flächen gestreut werden. Was zu beachten ist und welche Versicherungen greifen können, verrät die Verbraucherzentrale Bremen.
Trügerisch: das Wasser ist noch nicht gefroren, aber die Straßen schon
  • Ersatzansprüche kommen auf diejenigen zu, die die Streupflicht haben
  • Diese Versicherungen helfen bei Schäden durch Stürze auf vereisten Wegen
  • Schäden durch Schneelasten auf Dächern sind nicht immer durch die Gebäudeversicherung versichert 
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Mit den ersten dicken Flocken beginnt für Hauseigentümer:innen in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Gehwege und Zufahrten müssen geräumt, vereiste Flächen gestreut werden. Was zu beachten ist und welche Versicherungen greifen können, erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. 

Den Winterdienst müssen Mieter:innen, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. „Ohne Haftpflichtversicherung kann das dann teuer werden“, erklärt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. 

Bei Sturz versichert

Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen auf dem Weg zur Arbeit die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der so genannte "Wegeunfall" auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passiert ist. Für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Dauerfolgen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie den Lebensstandard auch bei längerer Krankheit oder Unfallfolgen sichert“, erklärt Roland Stecher.

Gefahren durch Schneelast

Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden können Eigentümer von Häusern durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. Wird dabei ein Mensch verletzt und trifft die Verantwortlichen dafür eine Schuld, kommen dafür bei Einfamilienhäusern, die die Eigentümer:innen selbst bewohnen, deren private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden.

Fazit

Um sich vor Ansprüchen aus Versäumnissen der Verkehrssicherungspflicht zu schützen, überprüfen Sie, ob ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Elementarschäden sind nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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