Corona: Risiken bei Versicherungen? Das müssen Verbrauchende beachten!

Pressemitteilung vom
Seit gut einem Jahr begleitet uns die weltweite Pandemie. Fast zwei Millionen Menschen sind oder waren mittlerweile in Deutschland am Corona-Virus erkrankt. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Versicherungen der Verbraucher:innen? Besteht Handlungsbedarf?
Corona und Versicherungen

Corona und Versicherungen

  • Versicherungsbedarf bei Corona 
  • Leistungen der Krankenkassen bei einer Corona-Erkrankungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung und Covid-19
Off

Seit gut einem Jahr begleitet uns die weltweite Pandemie. Fast zwei Millionen Menschen sind oder waren mittlerweile in Deutschland am Corona-Virus erkrankt. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Versicherungen der Verbraucher:innen? Besteht Handlungsbedarf? Sollten Verträge geändert oder neu abgeschlossen werden?

Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt: „Einen akuten Handlungsbedarf bei bereits bestehenden Versicherungen gibt es nicht. Verbraucher:innen müssen nichts kündigen oder etwas Neues abschließen. Es gilt Ruhe zu bewahren und bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten, beispielsweise durch Kurzarbeit, Kontakt mit seiner Versicherungsgesellschaft aufnehmen.“ Diese können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.


Corona und Krankenversicherung

Sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch private Krankenversicherung zahlen einen Corona Test nur, wenn er behördlich angeordnet oder von einem Arzt verschrieben wurde. Tests aus anderen Bewegründen, sind aus eigener Tasche zu zahlen. Im Fall einer Quarantäne gibt es keine Leistungen durch die Krankenversicherungen. Wenn ein Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, erhalten Angestellte ihr Gehalt weiter vom Arbeitgeber. Roland Stecher weißt drauf hin: „Begeben Verbraucher:innen sich in Selbstisolation, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen, weder auf Lohnfortzahlung noch auf gesetzliches Krankengeld, privates Krankengeld oder auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.“

Berufsunfähigkeitsversicherung und Covid-19

Der Stellenwert einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gerade in der derzeitigen Pandemie, ist nicht zu unterschätzen. Langzeitfolgen einer Erkrankung mit Covid-19 sind nicht erforscht und die Auswirkungen auf die eigene Arbeitskraft noch nicht untersucht. Bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind einige Aspekte zu bedenken. Bei Personenversicherungen stellen Versicherer zahlreiche Gesundheitsfragen. Diese dienen zur Einschätzung des Risikos und der Versicherbarkeit. Hier wird gezielt nach bestehenden Vorerkrankungen gefragt. Besonders intensiv werden diese Punkte vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft. Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, steht es Anbietern frei, Kunden deswegen komplett abzulehnen oder eventuelle Beitragszuschläge zu verlangen. Roland Stecher sagt dazu: „Nach einer erfolgten Bandscheibenoperation ist es dann nahezu unmöglich noch einen Versicherer zu finden, der hier Versicherungsschutz gewährt.“


Es gibt derzeit noch keine verlässlichen Auskünfte von den Versicherungsgesellschaften, wie eine überstandene Covid-19-Erkrankung künftig die Möglichkeit beeinflusst, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und ob die Erkrankung zu Risikoausschlüssen oder höheren Kosten führt. Noch sind mögliche Langzeitfolgen von Covid-19 zu unbekannt und unsicher, als dass sich die Versicherungsgesellschaften hierzu offiziell positioniert hätten. Für Ablehnungen von Anträgen, auch nach einer genesenen Covid-19-Erkrankung, werden von den Gesellschaften keine Gründe genannt. 


„Gesundheitsfragen in Antragsformularen sollten immer wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden“, sagt Roland Stecher. Unwahre Angaben bei den Gesundheitsfragen führen dazu, dass im Versicherungsfall eventuell keine Leistungen von der Versicherung erbracht werden. Im Gegenteil, wegen Vertragsverletzung wird der Vertrag in der Regel ohne Zahlung rückabgewickelt. Hier prüfen die Versicherungen sehr genau! Fragen nach Covid-19 haben derzeit noch keinen Einzug in die Antragsformulare der Versicherungsgesellschaften gehalten.


Um sich Gewissheit zu verschaffen, ob ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommen könnte, können im Vorfeld anonymisierte Anfragen an die Versicherer gestellt werden. Dies geschieht über unabhängige Versicherungsvermittler, Makler oder Honorarberater. Roland Stecher mahnt zur Vorsicht: „Einmal abgelehnte Versicherungsanträge mit persönlichen Daten verfolgen ansonsten der Verbraucher:innen. Ihre Daten werden nämlich in einer zentralen Datenbank aller Versicherer gespeichert und der abgelehnte Verbraucher hat gewissermaßen seinen „Risikostempel“ weg.“
 

Fazit

Nutzen Sie die Möglichkeiten der unabhängigen Beratung. Für weiterführende Fragen steht Ihnen die Verbraucherzentrale Bremen mit Rat und Tat zur Seite. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.