Beratung zur Beihilfe - Verbraucherzentrale Bremen baut Beratungsangebot aus

Pressemitteilung vom
Bremerinnen und Bremer, die vor einer Verbeamtung stehen, fragen sich, ob die private Krankenversicherung (PKV) besser passt als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hinzu kommt, dass sich der gesetzliche Rahmen zur Beamtenbeihilfe in Bremen seit 2019 änderte. Die Verbraucherzentrale Bremen hilft mit neuem Beratungsangebot.
Drei Würfel, auf denen die Buchstaben P, G, K und V stehen
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Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist die finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte. Viele Jahre bekamen Beamte eine individuelle Beihilfe, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufstocken mussten. „Wenn sie als freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erhielten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen", so Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Lange war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beihilfeberechtige nur in Ausnahmefällen sinnvoll. „Die Mehrzahl der Beihilfeberechtigten sind traditionell immer noch in der privaten Krankenversicherung versichert", sagt Roland Stecher.

Beihilfe - pauschal oder individuell?

Beamte in Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe (in Verbindung mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung) auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenvollversicherung erhalten. Dies ist in der Regel dann die gesetzliche Krankenversicherung. Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere für Beamte mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Wahl sein. Der Beitrag wird analog der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung vom Einkommen erhoben. Bei der pauschalen Beihilfe entscheidet man sich für eine Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat) und erhält hierfür vom Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Krankenversicherungskosten. Eine extra Abrechnung ist in diesem Fall nicht notwendig. Bei der individuellen Beihilfe werden zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheits- und Krankenversorgungskosten anteilig vom Dienstherrn übernommen und der Rest (20 bis 50 Prozent) über eine private Krankenversicherung abgedeckt.

Nachteile der pauschalen Beihilfe GKV 

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und bisher nur in einigen Bundesländern möglich. Diese Insellösung wird dann zum Problem, wenn Beihilfeberechtigte mit ihrer Arbeit in ein Bundesland wechseln möchten, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet. Wenn man weiter gesetzlich krankenversichert bleiben möchte, entfällt die pauschale Beihilfe und der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung muss alleine gezahlt werden. 

Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Welche Beihilfeform am besten für einen selbst geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der große Vorteil der pauschalen Beihilfe der GKV ist die Familienversicherung. Beiträge werden nach dem Einkommen erhoben und ggf. für einen Beitrag die gesamte Familie versichert. Die PKV versichert jede Person separat. Der Erklärungsbedarf ist groß, da kein Beratungsangebot vom Land Bremen zur Verfügung gestellt wird. 

Wer Fragen zur pauschalen Beihilfe hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bremen wenden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder (0421) 160 777. 

Für kurze Nachfragen stehen unsere Expertinnen und Experten darüber hinaus mit einer Informationshotline jeweils donnerstags von 9 bis 11 Uhr unter (0421) 160 7781 zur Verfügung. 

*Beide Rufnummern sind im Festnetz/ Ortstarif. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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