Neuer Bremer Eigenheimzuschuss: Optimal nur mit richtiger Finanzierung

Pressemitteilung vom
Wer erstmals eine neuerrichtete Wohnung oder ein neuerrichtetes Haus in Bremen erwirbt, kann ab jetzt einen „Eigenheimzuschuss“ der Stadt Bremen erhalten. Das hat die Bremische Bürgerschaft im Dezember letzten Jahres beschlossen.


•    Förderprogramm bei Eigentumserwerb für Familien
•    Nur ausgewählte in Stadtteilen förderbar
•    Unabhängige Beratung dringend ratsam

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Konkret richtet sich das Förderprogramm an Familien bzw. Eltern, die mit minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und die in den Ortsteilen Blumenthal, Gröpelingen, Grohn, Hemelingen, Kattenturm, Lindenhof, Lüssum-Bockhorn, Neue Vahr-Nord, Ohlenhof, Oslebshausen oder Tenever erstmals neugeschaffenes Wohnungseigentum zur Eigennutzung erwerben.

Dabei kann es sich sowohl um eine neu errichtete Wohnimmobilie handeln, als auch um eine Wohnung, die durch die Umwandlung einer ehemaligen Gewerbeimmobilie neu geschaffen wurde. In beiden Fällen darf der Kaufpreis nicht mehr als 330.000 Euro betragen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Bremer Aufbau Bank (BAB) ein Zuschuss in Höhe von EUR 15.000,00 beantragt werden.

„Entscheidend für den Erwerb einer Immobilie sollte aber nicht der Zuschuss, sondern die dauerhafte Tragfähigkeit der monatlichen Belastungen sein, die mit dem Erwerb und vor allem mit der Finanzierung der Immobilie verbunden sind“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Außerdem sollte allen Interessenten eines klar sein: Der Vorteil des Eigenheimzuschusses schmilzt schnell dahin, wenn ein unnötig teurer Kredit für die Bezahlung des Kaufpreises aufgenommen wird.

„Schon ein Zinsunterschied von einem halben Prozent macht beispielsweise bei einem Kredit über 200.000 Euro und einer Zinsbindung von 15 Jahren einen Kostenunterschied von rund 14.000 Euro aus. Der „Eigenheimzuschuss“ wäre damit bei dem teuren Kredit schon nach der Hälfte der üblichen Finanzierungsdauer nahezu gänzlich aufgezehrt“, warnt Oelmann.

„Statt nur Zuschüsse anzubieten, würden wir uns wünschen, dass der Gesetzgeber auch darauf achtet, dass die Förderberechtigten unabhängig und kompetent beraten werden. Dabei sollte geklärt werden, ob die Finanzierung für sie tragbar ist, wie die Finanzierung möglichst sicher und flexibel gemacht wird – und wie bei alledem ein möglichst kostengünstiges Darlehen gefunden werden kann. Denn nur so kann die neue Förderung die angestrebte Wirkung auch optimal entfalten“, so Oelmann weiter. All das wäre ohne großen finanziellen Mehraufwand zu erreichen: Mit einem Gutschein für eine kostenlose Beratung bei der Verbraucherzentrale!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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