Amazons Kreditkarte – die richtige Wahl?

Pressemitteilung vom
Was gilt es zu beachten, wenn sie eine Händlerkreditkarte, wie beispielsweise die Amazon Kreditkarte, verwenden möchten? Tipps der Verbraucherzentrale Bremen.
Vier Kreditkarten aufeinander.
Augen auf bei der Wahl der Kreditkarte

•    Händler-Kreditkarten fungieren häufig als Kundenbinder.
•    Bei der Wahl der Kreditkarte auf Nutzungsverhalten und auf die Konditionen der Karte achten.
•    Bei Händler-Kreditkarten besteht die Gefahr, dass ein Nutzerprofil angelegt wird, das gezielt für Werbung verwendet wird.

Off

Immer mehr Händler bieten, sowohl online als auch offline, eine eigene Kreditkarte. Beispielsweise der Internetgigant Amazon: Wer mit der Kreditkarte auf der Amazon-Plattform einkauft, erhält einen Bonus von drei Prozent als Punkte zurückerstattet. Wer als nicht-Prime-Mitglied einkauft, muss einen Jahresumsatz von 1000 Euro erreichen, um die Kosten für die Karte wieder raus zu haben.„Doch Vorsicht, die Kreditkarte ist ein Instrument der Kundenbindung. Durch das Punktesystem werden Anreize geschaffen, dauerhaft bei Amazon einzukaufen. Zudem können weitere Entgelte, wie beispielsweise Gebühren für Barabhebungen, anfallen“, sagt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen e.V.


Denkbar ist zudem, da die Kreditkarte auch bei anderen Händlern eingesetzt werden kann, dass Amazon die Daten ausliest und ein individuelles Nutzerprofil erstellt. Mit ihm ließe sich dann zielgerichtete Werbung ausspielen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich daher vorab die Datenschutzinformationen sorgfältig durchlesen und in die Überlegung für oder gegen die Kreditkarte miteinfließen lassen.

Risiken bei Kreditkarten

Wie bei jeder anderen Bezahlkarte auch, gibt es bei Kreditkarten das Risiko, dass unberechtigt Abbuchungen vorgenommen werden, wenn etwa Kreditkartendaten in die falschen Hände geraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher regelmäßig ihre Kreditkartenabrechnungen überprüfen und bei Online-Käufen regelmäßig die Sicherheitssoftware des Computers aktualisieren. Sollte die Karte verloren gehen, muss sie umgehend gesperrt werden. In den meisten Fällen kann der zentrale Sperr-Notruf weiterhelfen, der unter +49 116 116 rund um die Uhr gebührenfrei erreichbar ist.

Gefahr der Überschuldung

Nicht zu empfehlen sind sogenannte revolvierende beziehungsweise Raten-Kreditkarten. Bei diesen „echten“ Kreditkarten wird dem Karteninhaber ein individueller Kreditrahmen für die monatlichen Umsätze mit der Plastikkarte eingeräumt. Am Monatsende können die Kundinnen und Kunden den Betrag wahlweise auf einmal oder in Raten zurückzahlen. Festgelegt ist in der Regel lediglich eine Mindesttilgungsrate (zum Beispiel fünf Prozent oder 50 Euro), der Restbetrag wird gestundet. „Bei der Teilzahlungsfunktion fallen hohe Zinsen an und bei fortlaufender Nutzung der Kreditkarte erhöht sich die Kreditsumme – es besteht die Gefahr der Überschuldung“, so Dr. Oelmann. Achtung: Auch die Amazon-Kreditkarte kann als Raten-Kreditkarte genutzt werden.

Welche Kreditkarte ist die Richtige?

Bei der Wahl des Kreditkartenanbieters sind zwei Kriterien entscheidend: Erstens sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihr eigenes Nutzerverhalten sehen und zweitens die unterschiedlichen Konditionen wie Zinssatz, Jahresgebühr und andere Entgelte verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen. Wer beispielsweise seine Kreditkarte ausschließlich für Bargeldabhebungen im Ausland nutzt, sollte eine Karte wählen, bei der solche Bargeldabhebungen möglichst kostengünstig oder gar kostenlos sind. Bei vielen Anbietern wird mit dem Erwerb der Kreditkarte gleichzeitig ein Girokonto als Referenzkonto eröffnet. Verbraucher sollten auch hier auf etwaig anfallende Entgelte achten, vielleicht lohnt sich für Sie ja auch der Wechsel des Girokontos. Tipp: Stiftung Warentest hat in der September-Ausgabe von Finanztest verschiedene Kreditkarten verglichen.

Prüfen Sie vor Abschluss eines Kreditkartenvertrages genau die Konditionen. Lassen Sie sich nicht von Händlerkreditkarten zu Käufen verführen, die Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

Kreditkarten - vergleichen lohnt sich

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.