Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die urheberrechtliche Störerhaftung wegfallen soll. Was dies für die von anwaltlichen Abmahnschreiben betroffenen Verbraucher bedeutet, wird davon abhängen, ob es die Bundesregierung mit der Schaffung von Rechtssicherheit ernst meint.
Seit 2008 haben annähernd 5.000 Verbraucher Rat bei Verbraucherzentrale Bremen eingeholt, weil sie mit anwaltlichen Abmahnschreiben und mit zum Teil erheblichen Geldforderungen konfrontiert wurden.
"Allein in den Jahren 2012 bis 2015 belief sich das Forderungsvolumen, mit dem wir hier in Bremen in der Rechtsberatung zu tun hatten, auf 634.000 , und dies ist sicherlich nur die Spitze des Eisberges gewesen", berichtet Gerrit Cegielka, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.
"Ob das neuerliche Gesetzesvorhaben der Bundesregierung der Abmahnindustrie Einhalt gebietet, bleibt abzuwarten. Schon das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 hat nicht dazu geführt, dass die Protagonisten des Abmahnwahnsinns ihr Geschäftsmodell aufgegeben haben. Es hat lediglich eine Konzentration des Abmahnmarktes auf weniger Anwaltskanzleien und eine Verlagerung der Forderungsbegründung gegeben weg von der Störerhaftung hin zur Täterhaftung", erklärt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.
Die Rechtsprechung aber lässt die Abmahner gewähren. "Denn diese dürfen erstmal unterstellen, dass derjenige, der einen Internetanschluss bezahlt, auch der alleinige Nutzer des Anschlusses und damit auch der Täter einer festgestellten Urherrechtsverletzung ist", so Gerrit Cegielka.
Die Realität sieht anders aus. Tatsächlich gibt es in Familien, in Wohngemeinschaften usw. überwiegend Internetanschlüsse, die von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. "Wenn die Bundesregierung Rechtssicherheit will, braucht es auch hier eine konkrete gesetzliche Vorgabe", sagt Annabel Oelmann.