Upreger des Monats: Teurer Anbieterwechsel

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um unschöne Fälle aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde ein Verbraucher mit der Kündigungsfrist getäuscht und um 600 Euro gebracht.
Upreger des Monats: Teurer Anbieterwechsel
Vor Vertragsschluss sämtliche Angaben im Angebot prüfen!
  • Filter bei Internetplattformen können zu Verwirrung führen
  • Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Kostenfreien Energieberatung berät über die Fallstricke beim Strom- und Gasanbieterwechsel
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um unschöne Fälle aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde ein Verbraucher mit der Kündigungsfrist getäuscht und um 600 Euro gebracht. 


Worum geht es?

Seit Jahren wechselt Herr K. erfolgreich seinen Strom- und Gasanbieter. Er nutzt dazu die Internetplattform Verivox. Da er sich auskennt, ändert er die voreingestellten Filter so, wie er sie braucht. Ihm ist es wichtig, dass sein Vertrag mit einer vierwöchigen Frist zum Vertragsende kündbar ist. Alles scheint perfekt zu sein. Bei seinem neu ausgewählten Anbieter wird er ca. 600 Euro einsparen, denn er erhält einen Sofortbonus und am Ende des Bezugsjahres noch einen Bonus. 

Was ist passiert?

Leider klappt der Wechsel dieses Mal nicht reibungslos. Ihm wird mitgeteilt, dass er seine Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Und richtig: Im Vertrag stehen nicht, wie lt. Filtereinstellung angegeben, vier Wochen, sondern sechs Wochen. Sein „alter“ Vertrag gilt also weiterhin und wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert.
Muss er sich, wenn er entsprechende Filtereinstellungen angibt, nicht auch darauf verlassen können, dass ihm nur Anbieter angezeigt werden, die eine Kündigungsfrist von vier Wochen festlegen? 
Tatsächlich enthält die angezeigte Liste, beginnend mit eins, auch nur Anbieter, die die Filterkriterien erfüllen. Aber ganz oben auf Seite werden Anzeigen von vermeintlich besonders günstigen Angeboten platziert und die erfüllen die Filterkriterien nicht. Das bekam Herr K. nun zu spüren. Er hatte eines dieser „Schnäppchen“ ausgewählt und nicht erwartet, dass diese Anzeige nicht seinen Voreinstellungen entspricht.

Rechtliche Einordung

„Es ist nicht selten, dass die Ergebnisse den Filtereinstellungen bei Vergleichsportalen nicht ganz gerecht werden“, betont Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Verbraucherfreundlich ist dies sicher nicht, da man gerne darauf vertrauen möchte, dass die Ergebnisse mit den Filtereinstellungen passen. Allerdings kommt es auf die jeweiligen genauen Tarifdetails und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Ergebnislisten, die bloß einen ersten Überblick geben sollen, enthalten nicht alle Informationen – was allein aus Platzgründen nicht möglich ist. „Dadurch, dass in den Ergebnislisten auch häufig Werbung eingebettet ist, entspricht nicht alles den eingestellten Suchfiltern, erklärt Inse Ewen. Sucht man sich dann einige Angebote raus, werden einem alle relevanten Vertragsdetails angezeigt, die rechtsverbindlich sind. An dieser Stelle können Verbraucher:innen dann entscheiden, ob das Angebot den eigenen Wünschen entspricht oder nicht und ob sie den Vertrag abschließen möchten. 

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen 

Auf den Wechselplattformen sollte ein genauer Blick auf die Voreinstellungen gelenkt werden. „Standardmäßig wird der örtliche Strom- oder Gasanbieter mit dem Grundversorgungstarif eingestellt. Für Bremen und Bremerhaven also die swb mit dem Basistarif,“ erklärt Inse Ewen. In der Anbieterübersicht wird dann die Ersparnis gegenüber diesem Tarif angezeigt. Tatsächlich haben Verbraucher:innen aber einen ganz anderen, möglicherweise deutlich günstigeren Tarif und die errechnete Ersparnis ist gar nicht so hoch wie angezeigt. Auch weitere Voreinstellungen lassen sich individuell anpassen. Wie in diesem Fall beschrieben, möchte Herr K. nicht eine sechs- sondern eine vierwöchige Kündigungsfrist. Die Vertragslaufzeit von zwölf Monaten ist für ihn in Ordnung, lässt sich aber auch auf sechs Monate oder gar nur zwei Wochen Mindestvertragslaufzeit ändern. Alles nur eine Frage der Einstellung. 
Wer hier unsicher ist, kann sich bei der kostenfreien Energieberatung der Verbraucherzentrale genauer über die Fallstricke beim Strom- und Gasanbieterwechsel informieren. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für eine individuelle Terminvereinbarung kann sowohl die Internetseite der Verbraucherzentrale Bremen (www.vz-hb.de) als auch ein telefonischer Kontakt 0421-160777 genutzt werden.

 

 

FAZIT DER VERBRAUCHERZENTRALE BREMEN

  • Vertrauen Sie nicht auf die Filtereinstellungen
  • Prüfen Sie vor Vertragsschluss sämtliche Angaben im Angebot
  • Rechtsverbindlich sind die Vertragsdetails
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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