Die Verbraucherzentrale ist Partnerin in dem Netzwerk „Bremer Modernisieren“. Netzwerkpartner sind unter anderem Hansewasser, die ebenfalls zur Starkregenvorsorge beraten sowie die Bremer Umweltberatung, die zur Flächenentsiegelung und Begrünung von Dachflächen informiert. Die Bremer Aufbaubank bietet verschiedene Förderprogramme an.
- Keller laufen bei Starkregen voll
- Bei energetischer Sanierung auch Starkregenvorsorge mit einplanen
- Energieberatung informiert zu Förderprogrammen
Er kommt immer mal wieder vor: Starkregen. In kurzer Zeit laufen Keller voll, weil unversiegelte Böden, Gewässer oder die Kanalisation die Wassermenge nicht mehr bewältigen können. Dann kommt es zu Rückstauungen im Kanalnetz, die selbst schwere Kanaldeckel hochheben und auf dem Wasserstrahl förmlich tanzen lassen. „Ein Rückstau im Kanalnetz kann dazu führen, dass Wasser in Wannen, Duschen und WCs hochsteigt. Rückstauklappen sollen dies verhindern“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Läuft die große Wassermenge über Kelleraußentreppen, Fenster oder Lichtschächte, werden die Keller zum ungeplanten Schwimmbad. Wichtig ist, das ausreichende Entwässerungsmöglichkeiten vor der Kellertür oder den Lichtschächten vorhanden sind und regelmäßig gereinigt werden.
„Auch ältere Dachflächenfenster stellen eine Schwachstelle dar“, sagt Inse Ewen. Der Austausch kann sich gleich mehrfach lohnen. Für sie spricht der bessere Hitzeschutz, aber auch die optimale Wärmedämmung. Und Fördergeld gibt es für diese Maßnahme auch.
Ein weiteres Problem sind überflutete Dachrinnen, weil sie nicht gereinigt wurden. Das Wasser läuft dann unkontrolliert über und sammelt sich am Haussockel und führt dann zu feuchten Kellerwänden.
„Es lohnt sich, vor diesem Hintergrund, bei einer geplanten energetischen Sanierung auch den Schutz vor Starkregenfolgen mit einzuplanen“, so die Energie-Expertin. Werden Kellerfenster oder Kellertüren ausgetauscht, sollten sie wasserdicht sein. Sie halten immerhin noch einem gewissen Wasserdruck stand.
Wird das Haus mit einer Wärmedämmung versehen und ohnehin bis zum Keller runtergegraben, kann nicht nur die Wand im Sockelbereich neu versiegelt werden, sondern auch das Gefälle weg vom Haus überprüft werden sowie die Fallrohranschlüsse.
Kommt es zu einem Schaden durch Starkregen, kann das teuer werden. Weder Kommunen noch die private Hausrats- und Wohngebäudeversicherung haften für Rückstauschäden an privaten Häusern. Das Rückstaurisiko muss explizit in der Elementarschadensversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall dürfen Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hier zählt das Kleingedruckte.
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an. Manuelle Rückstauklappen können nach einer fachmännischen Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden.
Fragen zur energetischen Sanierung und zu Bargeldzuschüssen oder Krediten beantwortet die kostenfreie Energieberatung. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 ist erforderlich.