Sperrung der Gasversorgung in Bremerhaven – Was können Betroffene tun?

Pressemitteilung vom
Bei der Gasumstellung in Bremerhaven müssen im wahrsten Sinne des Wortes alle an einem Strang ziehen, sonst kann das passieren, was im Moment rund 400 Haushalte in Bremerhaven betrifft. Die Gasversorgung des gesamten Hauses wurde unterbrochen.
Gasflamme Herd
  • Rund 400 Haushalte in Bremerhaven derzeit ohne Gas 
  • Fehlt Zugang zu nur einer Wohnung, muss unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung für ein ganzes Mehrfamilienhaus unterbrochen werden.
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Bei der Gasumstellung in Bremerhaven müssen im wahrsten Sinne des Wortes alle an einem Strang ziehen, sonst kann das passieren, was im Moment rund 400 Haushalte in Bremerhaven betrifft. Die Gasversorgung des gesamten Hauses wurde unterbrochen.

Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, kennt diese Fälle, doch bisher waren es nur einzelne Häuser. Jetzt sind mehrere gleichzeitig betroffen. Voraussetzung für die Gaseinleitung mit H-Gas ist, dass alle gasbetriebenen Geräte eines Hauses angepasst wurden. 
In Bremerhaven sind Mehrfamilienhäuser über Jahrzehnte so gebaut worden, dass sich die Zähler oft in den Wohnungen befinden. „Fehlt der Zugang zu nur einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, muss die Versorgung für das gesamte Haus unterbrochen werden“, sagt Inse Ewen. Dann sind alle Bewohner dieses Hauses von der Gasversorgung abgetrennt und dass, obwohl sie selbst gar nicht für die Sperre verantwortlich sind. 

Was können Betroffene tun?

„Bis es wirklich zum Äußersten kommt, passieren viele Mahn- und Erinnerungsvorstufen“, berichtet Inse Ewen. Briefe, Anrufe und Hausbesuche müssen erfolglos geblieben sein, bevor eine Sperre erfolgt. 
Grundsätzlich gilt: Nach einer Versorgungsunterbrechung ist der Eigentümer für die Wiederinbetriebnahme verantwortlich. Wesernetz hat sowohl die Eigentümer als auch die Mieter im Vorfeld darüber informiert. Der Eigentümer muss ein Vertragsinstallationsunternehmen seiner Wahl beauftragen, um die Wiederinbetriebnahme der Gasanlage nach TRGI durchführen zu lassen. Betroffenen steht wesernetz unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 359 4040 auch als Ansprechpartner in dieser Situation zur Verfügung.
Zudem kann die Beratung der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 0421 - 160 77 7 bei Fragen kontaktiert werden. Gibt es Sprachbarrieren, helfen auch Quartiersmanager und Quartiersmeistereien weiter.
Mieter sollten sich zuerst an den Vermieter wenden. Reagiert er nicht, sollten sie das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Bauordnungsamt informieren. Letzteres prüft nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz, ob eine Bewohnbarkeit des Hauses in dieser Situation noch gegeben ist.

Warum eigentlich Gasumstellung?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Erdgas: L-Gas und H-Gas. Das "L" in L-Gas steht für das englische "low caloric" also "niederkalorisch". Dieses Gas hat einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt. Das "H" in H-Gas steht für das englisch "high caloric" also "hochkalorisch". H-Gas hat einen höheren Methan-Gehalt und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Es hat somit einen höheren Brennwert und Energiegehalt. In Bremerhaven wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Dieses Erdgas stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Aber diese L-Gas-Vorkommen werden in absehbarer Zukunft erschöpft sein. Deshalb findet die sogenannten "Marktraumumstellung" statt. Das Erdgasnetz und alle angeschlossenen Geräte, zum Beispiel Heizungen oder Gasherde, werden von L-Gas auf H-Gas umgestellt. 

Damit alles gut funktioniert, müssen die gasversorgten Geräte angepasst werden. Manchmal müssen Düsen getauscht werden, manchmal kalibrieren sich die Geräte automatisch auf das neue Gas und manchmal, leider, sind die Geräte zu alt und auf Grund fehlender Ersatzteile gar nicht anpassbar. Die Entscheidung für oder gegen die Anpassung wird den Betroffenen von wesernetz mitgeteilt, die Entscheidung fällt aber auf einer anderen Ebene. Es gibt ein Verzeichnis, in dem alle Geräte erfasst sind und wo genau beschrieben wird, wie die Geräte anzupassen sind. 

Für Fragen zu dem Prozess oder zur Anpassbarkeit von Geräten berät die Energieberatung kostenfrei. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 ist erforderlich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät kompetent sowie anbieterneutral und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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