Photovoltaik oder Solarthermie?

Pressemitteilung vom
Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, erläutert die Eckpunkte.

Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, erläutert die Eckpunkte.

Off

Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen?

Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt zuhause verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die sogenannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt werden.

Was sagt der Gesetzgeber?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an.

Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie rentabel sind die Anlagen?

Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wird, beträgt die Einspeisevergütung 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.

Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3.500 Euro. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesmittel (vgl. z.B. Solarförderung in Bremen). Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden.

Für wen sind die Anlagen besonders interessant?

Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet.

Eine Photovoltaikanlage kommt infrage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je kWh deutlich über der Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2.500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher. Achtung: Bei sehr großen Photovoltaikanlagen ab 10 Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich.

Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet – in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein – Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.

Was unbedingt berücksichtigen?

Wer sich für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage interessiert, sollte sich vor der Entscheidung fachkundig und unabhängig beraten lassen, denn eine schlecht geplante oder installierte Anlage amortisiert sich langsamer oder spart im schlimmsten Fall dauerhaft kein Geld ein. Dachsituation, Energiebedarf und Fördermöglichkeiten sollten von einem neutralen Experten geprüft werden. Angebote dazu gibt es beispielsweise bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dort finden auch Verbraucher Hilfe, die bereits eine Solarthermieanlage installiert haben und wissen möchten, ob diese effizient arbeitet (Solarwärme-Check).

Bei allen Fragen zum Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen
Bremen, Terminvereinbarung unter 0421 - 160777
Verbraucherzentrale Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen,
Beratungszeiten: Mo.-Fr. 9 -13, Di. 14-18 u. Do. 15-20 Uhr
Bremerhaven, Terminvereinbarung unter 0471 - 26194
Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstr. 16, 27568 Bremerhaven
(In der Arbeitnehmerkammer, 3. Etage),
Beratungszeiten: jeden Montag von 9-12 Uhr und von 14-18 Uhr
Bremen-Nord, Terminvereinbarung unter 0421 - 160777
Stadtbibliothek Vegesack, Aumunder Heerweg 87, 28757 Bremen (Vegesack)
Beratungszeiten: jeden Donnerstag von 12-15 Uhr
Die Eigenbeteiligung für die Energieberatung beträgt 5 Euro.

 

Energie-Checks (zur Zeit nicht verfügbar, Stand: 21.03.2022)
Energieverbraucher, die einen Vor-Ort-Termin bevorzugen, können einen Energie-Check buchen. Für die Energie-Checks kommt eine Energieberaterin oder ein Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung zum Verbraucher nach Hause. Beim Basis-Check oder Wohnungs-Check werden der Strom- und Wärmeverbrauch überprüft und Möglichkeiten aufgezeigt, Energie zu sparen (Eigenbeteiligung 10 Euro). Der Gebäude-Check richtet sich an Hausbesitzer. Er bietet die Möglichkeit, den Basis-Check mit Fragen zur Auswahl der richtigen Heizungsanlage, zur Dämmung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien und Fördermöglichkeiten zu kombinieren (Eigenbeteiligung 20 Euro). Beim Heiz-Check wird die Effizienz der Heizung überprüft. Er ist geeignet für Brennwertgeräte, Niedertemperaturkessel, Fernwärmestationen und Wärmepumpen und kann nur während der Heizperiode durchgeführt werden (Eigenbeteiligung bei Anmeldung bis 30.06.16 30 Euro). Mit dem Solarwärme-Check werden Solarthermieanlagen auf ihre Effizienz hin überprüft. Es werden Systemtemperaturen bei einer mehrtägigen Messung überprüft (Sonnentag erforderlich). (Eigenbeteiligung 40 Euro).

 

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis (z. B. BAföG-, Wohngeld-, AsylbLG-, Hartz IV-Bezug) sind die Energieberatungen/Energie-Checks kostenfrei.

 

Die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bremen, 16.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.