Klimaschutz durch energetische Sanierung

Pressemitteilung vom
In der energetischen Sanierung von Gebäuden besteht für Eigentümer ein großes Potenzial, sich am Klimaschutz zu beteiligen.
Ruine Sanierung
  • Energetische Potenziale in vielen Bereichen einer Immobilie.
  • Sanierungsanlässe nutzen.
  • Unabhängige Beratung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen.
Off

Auf Gebäude entfallen etwa 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Laut dena-Gebäude-Report 2018 wurden rund zwei Drittel aller Wohngebäude errichtet, bevor es Vorschriften zur Energieeinsparung in Gebäuden gab. Die Einsparungen in diesem Bereich bieten daher enorme Potenziale, die Klimaschutzziele zu verfolgen.

Energetische Potenziale in vielen Bereichen einer Immobilie

Viele Gebäude weisen zu wenig Wärmeschutz bei Außenwänden, Dach- und Deckenflächen sowie Fenstern auf. Auch die Heiztechnik hat oft großes Verbesserungspotenzial. Bei vielen Anlagen geht unnötig Wärme im Heizungskeller und Schornstein verloren. Wenn Rohre nicht richtig oder überhaupt nicht gedämmt sind, ist durch (nachträgliche) Dämmung zusätzlich Energieeinsparung möglich. „Mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien kann noch mehr erreicht werden“, betont Ute Rigbers, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen.

Sanierungsanlässe nutzen

Wer die Renovierung seines Hauses, beispielsweise wegen Putzschäden oder einer schmutzigen Fassade ins Auge fasst, sollte solche Sanierungsanlässe gleich für nachträgliche Wärmedämmungen nutzen. Gerüst, Putz und Farbe sind ohnehin notwendig und die Kosten für die Wärmedämmung fallen dann anteilig geringer aus. Wer eine neue Heizungsanlage benötigt, sollte sofort auf erneuerbare Energie setzen. Die angekündigte CO2-Abgabe wird Heizöl und Erdgas teurer machen. Ab 2021 müssen Verbraucher für jede Tonne CO2 extra zahlen und haben damit einen zusätzlichen Grund für energetische Verbesserungen.

 

Unabhängige Beratung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen

Bei der Bewertung des energetischen Ist-Zustands und bei der Identifizierung geeigneter Sanierungsmaßnahmen hilft die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale: Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie persönliche Beratung oder buchen Sie einen Gebäude-Check direkt bei Ihnen zuhause für einen Eigenanteil von 30 Euro.
Terminvereinbarungen unter 0421-160777 oder unter energieberatung@vz-hb.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Härtefallfonds: FAQ zur Energiekrise

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.