Förderung für Batteriespeicher von Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2018

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale spricht sich für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung aus und weist darauf hin, dass bis Ende 2018 Investitionen in Batteriespeicher gefördert werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale spricht sich für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung aus und weist darauf hin, dass bis Ende 2018 Investitionen in Batteriespeicher gefördert werden.

Private Haushalte können mit einer Photovoltaik-Anlage, z.B. auf dem Dach des Eigenheims, aktiv an der Energiewende mitwirken und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen.

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„Mit einer eigenen Photovoltaikanlage lassen sich bis zu 30 Prozent des Stromverbrauchs im Haushalt selbst erzeugen. Wird die Anlage mit einem Batteriespeicher ergänzt, lässt sich der Anteil des Eigenverbrauchs auf etwa 70 Prozent erhöhen“, erläutert Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen und Energieexpertin. Im Falle einer Darlehensfinanzierung über die KfW-Bank wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10% der rechnerischen Speicherkosten gewährt (Antragszeitraum bis 31.12.2018).

Anträge müssen vor Beginn der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Die Förderung kann sowohl für die Investition in eine neue Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, als auch für die Nachrüstung eines Batteriespeichers in eine vorhandene Photovoltaik-Anlage genutzt werden. 

Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage entscheidet, hat gute Chancen auf einen erfolgreichen Betrieb. Dennoch ist eine sorgfältige Planung  ratsam. Die passende Größe und der richtige Standort der Anlage müssen festgelegt  werden. Zusätzlich ist zu klären, ob ein Batteriespeicher integriert werden soll. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet dazu eine persönliche und anbieterneutrale Beratung an. Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

 

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