Photovoltaik-Anlagen lohnen sich für Eigentümer

Pressemitteilung vom
Private Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, sparen CO2 und können sogar einen finanziellen Gewinn damit erzielen.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Private Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, sparen CO2 und können sogar einen finanziellen Gewinn damit erzielen.

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Jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) Strom setzt im Durchschnitt 474 Gramm CO2 frei. Anders ist es bei der Photovoltaik. Umweltfreundlicher Solarstrom ist fast CO2-frei.  Für selbst erzeugten Photovoltaik-Strom, der im eigenen Haushalt verbraucht wird, spart der Verbraucher die Bezugskosten ein. Sie betragen aktuell etwa 30 Cent pro kWh. Der überschüssige Strom wird ins Stromnetz eingespeist und der Anlagenbetreiber bekommt dafür „nur“ etwa 10 Cent pro kWh. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage ist deshalb ein möglichst hoher Eigenverbrauchsanteil.

Photovoltaik-Anlagen werden mit Batteriespeichern derzeit nicht wirtschaftlicher
Mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms erheblich erhöht werden. Dennoch wird die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen oft schlechter, wenn ein Batteriespeicher eigesetzt wird. Gründe hierfür sind die Anschaffungskosten für Batteriespeicher sowie die begrenzte Lebensdauer der Batterien. Der Verbraucher, der sich dennoch einen Batteriespeicher anschaffen will, sollte darauf achten, dass dieser richtig dimensioniert wird. Maßstäbe für die Größe eines Batteriespeichers sind die Höhe des Strombedarfs sowie die Größe der Photovoltaik-Anlage. Bei zu großer Speicherdimensionierung entstehen unnötig hohe Kosten, denen ein bestenfalls geringer Nutzen gegenübersteht.

Förderdeckel für Photovoltaik-Anlagen wird voraussichtlich 2020 erreicht
Verbraucher, die noch nach den aktuell geltenden Regeln eine Einspeisevergütung für Solarstrom erhalten wollen, sollten mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage nicht zu lange warten. Nach Erreichen der Obergrenze sieht das Erneuerbaren-Energien-Gesetz keine Einspeisevergütung für Solarstrom mehr vor. Es soll zwar eine Anschlussreglung geben. Wie diese aussehen wird ist aber noch offen. 

Bei Verbrauchern ergeben sich daraus viele Fragen, die bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet werden. Die Beratung findet persönlich (in einer Beratungsstelle oder beim Verbraucher zu Hause), telefonisch oder online statt. Bei dem speziellen Beratungsangebot „Eignungs-Check Solar“ besucht ein Energieberater den Verbraucher zu Hause und prüft, ob das Gebäude für eine Photovoltaik-Anlage und/oder Solarthermie-Anlage geeignet ist. Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
 

Zusatzinformationen:

Beispiel Kosten und Erträge einer 4 Kilowatt-Peak-Photovoltaikanlage

Kosten
Investitionskosten: Ca. 4800 Euro
Laufende Kosten (Wartung, Stromzähler u. Versicherung): typischerweise 150 Euro pro Jahr

Erträge 
(für eine Jahresstromproduktion von 3600 kWh mit 70 Prozent Einspeisung und 30 Prozent Eigenverbrauch)
Verbrauchseinsparung pro Jahr: 324 Euro 
Eispeisevergütung pro Jahr: 250 Euro

Über uns:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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