Für Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse bekommen als bislang. Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings gar nicht mehr gefördert. Öl-Kessel sollen langfristig sogar gar nicht mehr eingebaut werden.
Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen
Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung mit Solarkollektoren umsteigt, bekommt für diese so genannte Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro beträgt der Zuschuss 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Achtung: Beim Austausch einer alten Ölheizung in Bremen oder Bremerhaven gibt es zusätzliche Fördermittel aus dem Land. Bei Einhaltung der Förderbedingungen kommt noch einmal ein hoher Bargeldzuschuss dazu. Es dürfen also beide Förderprogramme gemeinsam genutzt werden.
Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pelletheizung, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Der Austausch einer alten Ölheizung bringt nochmal 10 Prozent zusätzlich, also
40 Prozent Zuschuss für die Gas-Hybridheizung und sogar 45 Prozent für die Pelletheizung. Auch hier gibt es die zusätzlichen Fördergelder aus Bremen bei Austausch einer Ölheizung.
Gas-Brennwertkessel: Der Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brenn-wertkessel kann mit 20 Prozent Zuschuss gefördert werden, wenn nach
spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden.
Förderung von Wärmedämmung: Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelt so hohe Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus. Mit dem Programm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ kommen die Verbraucher im Land Bremen in den Genuss einer zusätzlichen Förderung. Für z.B. 16 cm Dämmung erhalten Sie 16 Euro pro Quadratmeter zu dämmende Fläche. Das Programm beinhaltet auch die Förderung von Fenstern.
Voraussetzungen der Förderung
„Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Ute Rigbers von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Mit besseren Maßnahmen wird mehr Energie eingespart. Langfristig werden also auch Kosten eingespart und klimafreundlicher geheizt. Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind.
Bitte beachten Sie, dass Fördermittel grundsätzlich vor Beauftragung der Maßnahme gestellt werden müssen.
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral. Eine Terminvereinbarung für die kostenfreie Beratung unter 0421-160777 ist erforderlich.
Über uns:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 550 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.