Energiewende fürs Haus: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Pressemitteilung vom
Geld sparen und der Umwelt etwas Gutes tun. Eigenheimbesitzer:innen profitieren gleich doppelt. Seit dem 1. Juli gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Bauarbeiter Haus Sanierung
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) führt alte Förderungen zusammen und erweitert Programme
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale führt durch den Fördermitteldschungel
  • Förderantrag vor Beauftragung der Maßnahmen stellen
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Geld sparen und der Umwelt etwas Gutes tun. Eigenheimbesitzer:innen profitieren gleich doppelt. Seit dem 1. Juli gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Kredit für die Heizung

Seit dem 1.1.2021 gab es nur einen Ergänzungskredit für die Summe, die nach dem Zuschuss zur neuen Heizungsanlage noch zu finanzieren war. „Jetzt gibt es die Option, entweder einen Bargeldzuschuss oder einen Kredit zu nutzen“, sagt Inse Ewen. „Die Kreditfinanzierung einer Heizungsanlage wurde von vielen Verbraucher:innen schmerzlich vermisst“, weiß die Expertin aus ihren Beratungen zu berichten.


Wichtige Voraussetzung: Die Förderbedingungen müssen eingehalten werden, das heißt es müssen erneuerbare Energien beim Heizungstausch Anwendung finden. Konkret gefördert werden Gasbrennwertanlagen plus Solar, Wärmepumpen, Pelletheizungen sowie die Fernwärmenutzung.

Neu ist seit dem 1.7.2021 die „Effizienzhausförderung 40“ mit zusätzlichen Klassen-Boni für Nachhaltigkeit oder erneuerbare Energien.

„Schluss ist nun mit der Effizienzhausklasse 115“, informiert Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Für viele Eigenheimbesitzer:innen, die etwas umfassender saniert haben, schien diese Klasse erreichbar zu sein. Um nun an höhere Fördersummen zu kommen, muss jetzt mindestens die Effizienzhausklasse 100 erreicht werden. Die unterschiedlichen Effizienzhausklassen geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

iSFP-Bonus auch rückwirkend

Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen lassen hat, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge.

Auch die Baubegleitung wird gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern beispielsweise mit bis zu 2.500 Euro.

Förderantrag VOR Beauftragung stellen

„Wer von dieser umfangreichen Förderung profitieren möchte, muss erst den Förderantrag stellen bevor die Maßnahme beauftragt wird“, erklärt die Energieexpertin. Das gilt auch für die Förderprogramme aus dem Land Bremen, denn ergänzend zu den Bundesfördermitteln gibt es Landesfördermittel, die zusätzlich genutzt werden können. Für Wärmedämmmaßnahmen, für den Fensteraustausch oder den Ersatz der Ölheizung gibt es weitere Gelder.


Den Überblick über alle Programme und Finanzierungsmöglichkeiten haben die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Bremen. Sie ist Partnerin im Netzwerk Bremer Modernisieren und Bremerhavener Modernisieren.


Terminvereinbarung für eine kostenfreie persönliche Energieberatung: 0421-160777.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät kompetent sowie anbieterneutral und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Der nächste Online-Vortrag findet am 13.7. um 17:30 Uhr zum Thema „Neue Heizung geplant? - Fördermittel nutzen!“ statt, er wird gemeinsam von der Bremer Aufbaubank und der Verbraucherzentrale Bremen angeboten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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