Corona-Krise: Kein Geld mehr für Strom und Heizung?

Pressemitteilung vom
Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll unter anderem vom Energie-Versorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen.
Kleine Euro-Scheine und Münzen liegen aufeinander

Das Wichtigste in Kürze:

- Kosten für Strom und Heizung reduzieren

- Energieverbrauch im Blick behalten

- Energieberatung berät kostenfrei telefonisch

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Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ erlassen. Darin hat sie den Haushalten Hilfe zugesagt, die wegen ausfallender oder abnehmender Einkünfte weniger Geld zur Verfügung haben. Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll unter anderem vom Energie-Versorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen, ohne dass eine Sperrung der Versorgung erfolgen darf. Derzeit gilt die Frist bis zum 30. Juni 2020. Der Zahlungsaufschub gilt auch für Verträge, die in Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen, also auch für Ratenpläne, die nicht mehr bedient werden können.

Aktuell verzichten Versorger in Bremen und umzu  auf Strom- und Gassperren, ausgenommen sind Sperrungen aus technischen Gründen. Verbraucherzentrale Bremen rät den von Verdienstausfällen Betroffenen, in einem ersten Schritt Kontakt mit ihrem Versorger per Telefon oder Email aufzunehmen. Darin kann geklärt werden, ob zum Beispiel monatliche Zahlungen befristet reduziert werden können. Wenn als letzter Ausweg nur eine Zahlungsaussetzung möglich ist, erhalten Sie von Ihrem Versorger einen entsprechenden Antragsvordruck, der auf den Webseiten zur Verfügung gestellt wird.

„Die Zahlungen können zwar aufgeschoben werden, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden“, so Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Deshalb rät sie, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Energiekosten zu senken. Diese können vom einfachen Abschalten nicht benötigter Geräte bis zur Anpassung der Heiztemperatur reichen - die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät hierzu telefonisch. „Eine Verbrauchskontrolle ist jetzt sehr wichtig, da mehr Zeit zu Hause auch bedeutet, dass der Energieverbrauch in der Regel ansteigt“, so Oelmann.

Wer derzeit seine Monatsabschläge oder Energierechnungen nicht zahlen kann, sollte von einem Anbieterwechsel absehen. Denn: Das Leistungsverweigerungsrecht kann nur für Verträge geltend gemacht werden, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Die Energieberatung berät kostenfrei und telefonisch zum Energie sparen im Haushalt. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 oder unter energie@vz-hb.de ist erforderlich. Auch die Energiebudgetberatung der Verbraucherzentrale Bremen ist weiterhin erreichbar. Sie können Termine unter 0421-160777 vereinbaren.

 

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Ihnen das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit fast 40 Jahren ebnen wir so den Weg in eine energiebewusste Zukunft. Unsere mehr als 500 Energieberater sind in ganz Deutschland unterwegs, um mit Ihnen individuelle Lösungen zur effizienten Energienutzung zu finden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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