Einbruchschutz mit KfW-Förderung

Pressemitteilung vom
Sommerzeit ist nicht nur Sanierungs-, sondern auch Einbruchszeit. Die KfW fördert zurzeit mit Zuschüssen oder Krediten nicht nur über Einzelmaßnahmen die energetische Erneuerung von Türen und Fenstern, sondern auch die zusätzliche Sicherung vor Einbruch. Es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten zwischen Einbruchschutz und Barrierereduzierung.

Sommerzeit ist nicht nur Sanierungs-, sondern auch Einbruchszeit. Die KfW fördert zurzeit mit Zuschüssen oder Krediten nicht nur über Einzelmaßnahmen die energetische Erneuerung von Türen und Fenstern, sondern auch die zusätzliche Sicherung vor Einbruch. Es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten zwischen Einbruchschutz und Barrierereduzierung.

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Die KfW fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren, es werden auch Einzelmaßnahmen gefördert, wie z. B. Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Seit kurzem wird auch Einbruchschutz unter gewissen Voraussetzungen gefördert:

  • Mit der energetischen Fenstererneuerung oder einer Außenwanddämmung sind auch der nachträgliche Einbau von Rollläden oder Fenstergittern als Einbruchschutz förderfähig.
  • Beim Kauf von Türen sollte man nicht nur die energetischen Kennwerte oder barrierearme Anforderungen betrachten, sondern auch die Widerstandsklasse für den Einbruchschutz berücksichtigen.
  • Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro in den Einbruchschutz investiert werden.

Wer von KfW-Förderprogrammen profitieren möchte, muss den Antrag immer vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten stellen. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, empfiehlt: "Lassen Sie sich vor Maßnahmenbeginn von einer unabhängigen Energieberaterin oder einem unabhängigen Energieberater über die aktuellen KfW-Fördermöglichkeiten beraten."

Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen

Bremen, Terminvereinbarung unter (0421) 160 77-7
Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Altenweg 4
28195 Bremen
Beratungszeiten: Mo.-Fr. 9 -13, Di. 14-18 u. Do. 15-20 Uhr

Bremerhaven, Terminvereinbarung unter (0471) 26194
Beratungsstelle Bremerhaven
Barkhausenstr. 16
27568 Bremerhaven
(In der Arbeitnehmerkammer, 3. Etage)
Beratungszeiten: jeden Montag von 9-12 Uhr und von 14-18 Uhr

Bremen-Nord, Terminvereinbarung unter (0421) – 160 77-7
Stadtbibliothek Vegesack
Aumunder Heerweg 87
28757 Bremen (Vegesack)
Beratungszeiten: jeden Donnerstag von 12-15 Uhr

Die Eigenbeteiligung für die Energieberatung beträgt 5 Euro.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis (z. B. BAföG-, Wohngeld-, AsylbLG-, Hartz IV-Bezug) sind die Energieberatungen/Energie-Checks kostenfrei.

Die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.vz-hb.de/energieberatung oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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