Digitales Bezahlen: Wie sicher ist es? – Tipps für Verbraucher:innen

Pressemitteilung vom
Online-Händler bieten viele Möglichkeiten zum Bezahlen an. Die Zahlungsdienstleister müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene hohe Schutzmaßnahmen halten. Das macht digitale Bezahlsysteme vergleichsweise sicher. Vorsicht ist mit den sensiblen Daten und beim Online-Einkauf trotzdem geboten.
Tipps zum digitalen Bezahlen, Verbraucherzentrale Bremen
  • Zahlungsdienstleister müssen sich gesetzlich an hohe Schutzmaßnahmen halten
  • Um Missbrauch der Kontodaten zu vermeiden für den Zugang zu den Bezahlsystemen sichere und lange Passwörter verwenden
  • Beim Käuferschutz gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters
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Online-Händler bieten inzwischen mehrere Möglichkeiten zum Bezahlen an. Alle Zahlungsdienstleister müssen sich gesetzlich an hohe Schutzmaßnahmen halten. Das macht digitale Bezahlsysteme vergleichsweise sicher. 

Trotzdem rät die Verbraucherzentrale Bremen zur Vorsicht. Bei der Anmeldung müssen Verbraucher:innen sensible Daten wie die Konto- oder Kreditkartennummer hinterlegen. „Um sich vor Missbrauch zu schützen, sollten Nutzer:innen für den Zugang zu den Bezahlsystemen sichere und lange Passwörter verwenden,“ rät Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen.


Tipps zum digitalen Bezahlen

Einige Zahlungsdienstleister bieten einen eigenen Käuferschutz an. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Deshalb gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. „Verbraucher:innen sollten genau prüfen, welche Fälle der angebotene Käuferschutz tatsächlich umfasst,“ so Sonja Welzel. „Meist beschränkt sich ein solcher Schutz auf Situationen, in denen die Ware nicht ankommt oder das falsche Produkt geliefert wird.“

Wenn es Probleme bei einem Online-Kauf gibt, ist es empfehlenswert, sich erst an die Händler:innen zu wenden. Käufer:innen sollten sich jedoch nicht hinhalten lassen, um Fristen bei Zahlungsdienstleistern nicht zu versäumen. Zusätzlich ist es ratsam die Betreiber:innen des jeweiligen Bezahlsystems zu informieren. „So kann eine Zahlungsforderung ausgesetzt werden bis die Angelegenheit geklärt ist“, sagt Sonja Welzel. 

Weitere Tipps erhalten Interessierte in den Erklärvideos des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ unter https://www.verbraucherzentrale.de/laendliche-raeume/videos. Das Bundesprojekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Hier bekommen Sie Hilfe

Betroffene können sich bei individuellen Fragen an die Beratung der Verbraucherzentrale Bremen wenden. Informationen dazu stehen auf www.vz-hb.de. Das Termintelefon der Verbraucherzentrale Bremen ist unter (0421) 16 07 77 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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