Meine Daten gehören mir: Safer Internet Day am 8.2.2022

Pressemitteilung vom
Der Safer Internet Day ist eine gute Gelegenheit, sich über die Sicherheit der eigenen Daten Gedanken zu machen und was es bedeutet, wenn diese gestohlen werden. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß mehr dazu.
Meine Daten gehören mir: Safer Internet Day am 8.2.2022
  • Es kann so schnell gehen – gestohlene Daten im Netz können Verbraucher:innen nicht nur Nerven kosten, sondern bares Geld
  • Damit es erst gar nicht dazu kommt, sind sichere Passwörter und das Erkennen von Phishing-Versuchen wichtig
  • Wer betroffen ist, sollte schnell handeln
Off

Der Safer Internet Day ist eine gute Gelegenheit, sich über die Sicherheit der eigenen Daten Gedanken zu machen und was es bedeutet, wenn diese gestohlen werden. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß mehr dazu. 

Immer wieder missbrauchen Kriminelle die Identitäten von Verbraucher:innen auf verschiedene Art und Weise. „Mithilfe der ergaunerten Daten, werden im Internet kostenpflichtige Abos abgeschlossen, Nutzerkonten eingerichtet und Waren bestellt“, erklärt Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. 

Was kann alles passieren? 

Wer jemand anderem die Identität stiehlt, kann damit schnell großen Schaden anrichten. Persönliche Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern werden von Kriminellen benutzt, um sich auf Kosten der Betroffenen Vorteile zu verschaffen. Das reicht von unberechtigt abgeschlossenen Abos für Video-Streaming-Dienste oder Dating-Portale über die unautorisierte Einrichtung von kostenpflichtigen Mailkonten bis hin Warenbestellungen im Namen der geschädigten Verbraucher:innen auf Shopping-Plattformen. „Die betroffenen Verbraucher:innen erfahren meist erst vom Identitätsdiebstahl, wenn sie Rechnungen, Inkasso-Schreiben oder – im schlimmsten Fall – einen Mahnbescheid erhalten oder – noch schlimmer – unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfinden“, sagt Sonja Welzel.

Wie wird die Identität gestohlen? 

Persönliche Daten können unter anderem über Phishing-E-Mails oder Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Für Betroffene bleibt häufig unklar, wie die Täter an ihre persönlichen Daten gelangt sind und in welchem Umfang diese genutzt oder weitergegeben werden.

Sonja Welzel sagt: „Wir hatten auch schon Fälle, in denen die Täter lediglich den Namen und die Adresse hatten und mit diesen dann Waren bestellt und beim Postzusteller abgefangen haben.“ 

Tipps zum Schutz vor Identitätsdiebstahl

  • Betrüger kommen oft per Phishing an die Daten ihrer Opfer, zum Beispiel per E-Mail oder SMS. Verbraucher:innen sollten hellhörig werden, wenn sensible Daten wie Passwörter, Pins, Bankverbindung oder Kreditkartennummern abgefragt werden. 
  • Verbraucher:innen sollten für jedes Nutzerkonto ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Ausführliche Tipps für sichere Passwörter gibt es hier und auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Wurde bereits Geld vom Konto abgebucht oder überwiesen, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt: Bank informieren und die betroffenen Konten und/oder Karten sperren lassen. Strafanzeige bei der Polizei stellen sowie die Passwörter der betroffenen Accounts ändern. Gegen einen eventuellen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Bei der Schufa und anderen Auskunfteien kann der Identitätsdiebstahl gemeldet werden.
  • Die Verbraucherzentrale Bremen bietet im Notfall schnelle Hilfe an und gibt Tipps, wie man sich schützen kann.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.