Ethno-Pay-TV: Lange Mindestlaufzeiten und schlechter Service

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen prüfen Angebote und Websites von Bezahlfernsehn für Migranten.
Die Vertragsbedingungen für sogenannte Ethno-Pay-TV-Pakete sind unübersichtlich und verbesserungswürdig.
Pay-TV / Laptop mit Kinosesseln / Fotolia - Maksym Yemelyanov

Pay-TV

Verbraucherzentralen prüfen Angebote und Websites von Bezahlfernsehn für Migranten. 
Die Vertragsbedingungen für sogenannte Ethno-Pay-TV-Pakete sind unübersichtlich und verbesserungswürdig. Das fanden die Verbraucherzentralen Berlin, Bremen und Hamburg im Rahmen eines Marktchecks heraus. Untersucht wurden die Internetseiten von fünf Pay-TV-Anbietern mit speziellen Programmpaketen in russischer und türkischer Sprache.
Weitere Ergebnisse: Auch beim Zugang zu Verbraucherinformationen und beim Kundenservice besteht Nachholbedarf.

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Produkte schwer auffindbar und Vertragsbedingungen unübersichtlich

Die russisch- und türkischsprachigen TV-Programmpakete sind auf den Internetseiten der meisten Unternehmen nur schwer zu finden und die Vertragsbedingungen der TV-Pakete unübersichtlich gestaltet. „Den Überblick zu behalten, dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schwierigkeiten bereiten - nicht nur denjenigen mit Migrationshintergrund“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Lange Mindestvertragslaufzeiten und Basispaket erforderlich

Bei vier Anbietern ist zunächst der Abschluss eines „Grundversorgungsvertrages“ notwendig, zu dem die heimatsprachlichen TV-Pakete dann hinzugebucht werden können. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei drei Anbietern zwölf Monate, ein Anbieter fordert sogar eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und zwei Monaten; nur ein Anbieter gewährt verbraucherfreundliche sechs Werktage.

Nachholbedarf bei Verbraucherinformationen und Kundenservice

Grundlegende Informationen zu den Produkten, Hinweise zu Datenschutz, Widerrufsrecht oder Versandkosten sowie Unternehmensangaben stellen nicht alle Pay-TV-Anbieter über ihre Website leicht auffindbar zur Verfügung. „Einziger Lichtblick waren die AGBs, die wir tatsächlich überall gut und schnell einsehen konnten“, so Oelmann.

„Es sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Kundinnen und Kunden, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, nicht nur die AGBs, sondern alle verbraucherrelevanten Informationen vollständig, übersichtlich und mehrsprachig erhalten. Hier sehen wir die Anbieter in der Pflicht,“ sagt Oelmann weiter.

Nur eines der fünf Unternehmen weist auf seiner Internetseite beispielsweise deutlich auf das bei Online-Verträgen bestehende Widerrufsrecht hin. Bei den anderen vier Unternehmen sind die Informationen erst nach längerem Suchen zu finden. Auch Kundenhotlines gehören nicht zum Standard-Service.

Über den Marktcheck

Der Marktcheck wurde von September bis November 2017 durchgeführt. Untersucht wurden für das russischsprachige Marktsegment die beiden Anbieter Vodafone Kabel Deutschland GmbH und Unitymedia GmbH, für das türkischsprachige Segment die Angebote der Tele Columbus AG sowie die der Telekom Deutschland GmbH. Darüber hinaus wurde zusätzlich der Ethno-Anbieter „www.kartina-tv.eu“ überprüft, der ausschließlich ein Programmangebot in russischer Sprache vorhält.

Die Ergebnisse und eine Auswertung des Marktchecks sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bremen unter www. verbraucherzentrale-bremen.de veröffentlicht.

Das Projekt „Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten II“ wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert und von der Verbraucherzentrale Berlin in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, russisch- und türkischstämmige Konsumenten über Verbraucherrechte und Beratungsangebote in digitalen Märkten aufzuklären.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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