Ein Jahr ohne Roaming-Gebühren

Pressemitteilung vom
Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher im Urlaub dennoch achten müssen.
Blick auf ein Smartphone
  • Trotz Wegfall der Gebühren lauern Kostenfallen im EU-Ausland
  • Außerhalb der EU bleibt es bei hohen Roaming-Gebühren
  • Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Urlaub

Seit dem 15.06.2017 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Ausland grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr. Das hört sich erstmal gut an. Jedoch zeigen die Zahlen der Ratsuchenden in der Beratungsstelle Bremerhaven zu diesem Thema, dass es dann doch nicht ganz so einfach ist.

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Die günstige Handynutzung wird von Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders im Urlaub sehr gut angenommen, um beispielsweise Foto- oder Videoaufnahmen an ihre Liebsten zu verschicken oder direkt zu Hause anzurufen. Da werden dann schon mal ganz schnell fünf bis zehn Aufnahmen auf einmal verschickt. Oder es wird direkt per Videoanruf über die Urlaubseindrücke berichtet. „Das Motto „Roam like at home“, also „surfen und telefonieren wie zu Hause“ hört sich zwar verlockend an, ist aber dennoch gefährlich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher lauern weiterhin Kostenfallen“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. 
Beispielsweise auf Kreuzfahrten und an anliegenden Häfen ist weiterhin Vorsicht geboten. Dort befinden sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie üblich in den jeweiligen ausländischen Mobilfunknetzen der Anbieter, sondern dort werden Mobilfunkverbindungen in der Regel via Satellit hergestellt und das kann sehr teuer werden. Das zeigt ein Fall einer Verbraucherin aus Bremerhaven. Ihr Sohn hatte während einer Kreuzfahrt mit ihrem Handy im Internet gesurft und Fotos an die Großeltern in die Heimat verschickt. Wochen nach dem Urlaub dann der Schock: Der Mobilfunkanbieter forderte knapp dreitausend Euro. In diesem Fall ist es noch glimpflich ausgegangen, da der Anbieter aus Kulanz auf einen Teil der Forderung verzichtet hat.  
Darüber hinaus gelten die neuen Regelungen ausschließlich innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen. Außerhalb der EU könnten weiterhin hohe Gebühren entstehen. Besonders vorsichtig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch an Außengrenzen der EU sein. Dort besteht die Gefahr, dass sich das Handy in ein falsches Mobilfunknetz einwählt und dadurch unbemerkt hohe Gebühren anfallen könnten. 

Tipps der Verbraucherzentrale für den Urlaub

  1. Bei Kreuzfahrten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre mobilen Daten in den Einstellungen ihres Handys deaktivieren oder sich vorab über W-Lan-Pakete an Bord informieren. 
  2. Lesen Sie die Roaming-Informationen (z.B. Pop-Up, SMS oder Mail) und heben Sie diese zu Beweiszwecken auf. 
  3. Außerhalb der EU ist es ratsam, vor Reiseantritt die Auslandstarife des jeweiligen Anbieters zu checken. Diese werden jedoch nicht für jedes Land angeboten und könnten teuer sein. Falls das nicht in Frage kommt, sollte auf jeden Fall das Daten-Roaming im Smartphone ausgeschaltet und, wenn möglich nur über eine W-Lan-Verbindung ins Internet gegangen werden. Deaktivieren Sie die Mailbox bei Reisen außerhalb der EU. 
  4. Eine weitere kostengünstige Alternative könnte sein, sich vorab für die Urlaubszeit eine Auslands-Sim-Karte zuzulegen. Solche Karten sollten möglichst in Deutschland gekauft werden.
     
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