Digitale Sprachassistenten von Älteren kaum genutzt

Pressemitteilung vom
Sie spielen die gewünschte Musik, regeln auf Zuruf die Heizung und wecken morgens ihre Besitzer. Intelligente Sprachassistenten wie Alexa, Siri und Co. werden in deutschen Haushalten immer beliebter – aber nicht in allen Altersgruppen.

Eine Umfrage der Deutschen Seniorenliga in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bremen hat ergeben, dass die große Mehrheit (92 Prozent) der zwischen 50 und 90 Jahre alten Befragten die Technologie nicht kennen oder nicht nutzen. Letzteres begründet jeder Zweite (51 Prozent) mit der Aussage, dass der Nutzen eines Sprachassistenten nicht bekannt ist sowie erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bestehen.

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Nutzen muss erklärt werden

Alle Assistenten verfolgen ein ähnliches Ziel: Dem Anwender auf Sprachbefehl Arbeit abzunehmen, sodass dieser für die Abfrage des aktuellen Wetterberichts oder die Steuerung des vernetzten Hauses (Smart Home) nicht immer wieder zu Smartphone oder Tablet greifen muss. „Gerade älteren Menschen bietet die Technologie eine Möglichkeit, alltägliche Tätigkeiten zu erleichtern“, meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. So können beispielsweise Fernseher oder Lampen per Zuruf bedient werden. Nach Ansicht Hacklers machen die kleinen Lautsprecherboxen eine sehr komplexe Technik zugänglich, und zwar für alle. Man muss weder Computerbildschirme ablesen, noch Erfahrung mit Tastaturen oder Smartphone-Apps haben. „Hersteller sollten dies – auch im eigenen Interesse – potenziellen älteren Kunden besser vermitteln. Im Idealfall können die Geräte die Autonomie im Alltag des Alterns wesentlich unterstützen und dazu beitragen, dass Ältere länger selbstständig in ihrem eigenen Zuhause leben können“, so Hackler.

Nutzer verraten viel über sich

Die Datenschutzbedenken sind für Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, nachvollziehbar: „Die bei der Nutzung der Assistenten gespeicherten Daten können mit Daten aus anderen Online-Diensten zusammengeführt werden. So können detaillierte Nutzerprofile für Marketing und Marktforschung angelegt werden.“ Die Privatsphäre müsse geschützt, der Datenstrom sicher sein, meint Oelmann: „Es ist Aufgabe der Anbieter, das System vor Hackern zu schützen und vor allem sicherzustellen, dass die Geräte nur dann mithören, wenn sie mithören sollen!“

 

Hintergrund

Bundesweite Online Befragung im Februar/März 2018

549 Personen (im Alter zwischen 50 und 90 Jahre) wurden befragt. Digitale Sprachassistenten werden von 20% der Befragten genutzt. 70% nutzen ihn nicht und 10% haben davon noch nichts gehört. Von den 20% der Befragten, die einen Sprachassistenten nutzen, nutzen 68% den Sprachassistenten ihres Smartphones, 39% den Sprachassistenten im Auto und 40% einen Sprachassistenten zu Hause. Für viele, die bereits einen Sprachassistenten nutzen, kommt ein Sprachassistent für zu Hause nicht in Frage (45%). Sie sehen darin keinen Nutzen (60%) oder haben Datenschutzbedenken (53%) und Bedenken, dass sie über den Sprachassistenten abgehört werden (27%).

Nutzer von Sprachassistenten (109 Personen)

Die Personen, die sich einen Sprachassistenten für zu Hause angeschafft haben, taten dies aus Neugierde (65%) und in der Hoffnung auf eine Erleichterung des Alltags (41%). Die meisten nutzen den Sprachassistenten für zu Hause täglich (46%) oder mehrmals wöchentlich (33%).

Nicht-Nutzer von Sprachassistenten (440 Personen)

Die Bedenken gegenüber Sprachassistenten sind bei den meisten: Fehlender Nutzen (52%) und Datenmissbrauch (50%) und Bedenken, abgehört zu werden (34%).
Viele sehen in der Technologie noch Verbesserungspotenzial, wie etwa bei der Genauigkeit (Die Sprachsteuerung müsste noch deutlich genauer sein und bei den Sicherheitsfunktionen deutliche Verbesserungen aufweisen), dem Datenschutz (Datenmissbrauch muss überzeugend ausgeschlossen sein) oder dem Handling (Handhabung müsste einfacher und sinnvoller sein). Viele wünschen sich zudem eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale über Sprachassistenten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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