Taschendieben die Tour vermiesen

Pressemitteilung vom
Oh Schreck, wo sind mein Smartphone und die Geldbörse hin? Bis die Sachen ganz unten in der Tasche wiederauftauchen, ist der Puls auf 180. Leider findet sich nicht alles wieder. Verloren oder gestohlen? Die Bremer Polizei und die Verbraucherzentrale Bremen geben Tipps für diese Fälle.
Kartendieben die Tour vermiesen
  • Verbraucherzentrale und Polizei Bremen geben Tipps im Umgang mit Diebstählen und Kartenklau
  • Schnelles Handeln ist wichtig
  • Die Sperrnotrufnummer 116 116 immer griffbereit haben
     
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Oh Schreck, wo sind mein Smartphone und die Geldbörse hin? Bis die Sachen ganz unten in der Tasche wiederauftauchen, ist der Puls auf 180. Leider findet sich nicht alles wieder. Verloren oder gestohlen? Die Bremer Polizei und die Verbraucherzentrale Bremen geben Tipps für diese Fälle.

Achtlos abgestellte Taschen auf Picknickdecken oder in Fahrradkörben laden Taschendiebe in diesen sommerlichen Tagen wieder vermehrt dazu ein, nach Herzenslust zuzugreifen. Von Corona und Abstandsregeln lassen sie sich dabei nicht abschrecken. Auch die Tatsache, dass Verbraucher:innen immer öfter bargeldlos unterwegs sind, stört die Diebe nicht. Ulrike Dunecke von der Polizei Bremen weiß: „Da mittlerweile auch ohne PIN-Eingabe mit der Zahlungskarte gezahlt werden kann, ist diese für Kriminelle sehr wertvoll. Die übermittelten Daten werden beispielsweise für Identitätsdiebstähle genutzt. So werden umfangreich Waren mit den Bezahldaten des Opfers bestellt, Kriminelle nehmen diese entgegennehmen, aber die Rechnungen erhalten die Geschädigten. Nutzen Sie RFID-Blocker zum Schutz Ihrer Daten!“

„Haben Sie Ihre Zahlungskarte verloren oder wurde sie gestohlen? Dann lassen Sie diese umgehend über den Sperrnotruf 116 116 sperren “, rät Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen.

„Außerdem sollten Sie den Verlust der Karte bei der Polizei anzeigen. Denn wir können über das Kartensperrsystem Kuno die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift veranlassen“, sagt Ulrike Dunecke. „Denn eine Kartenzahlung mit Unterschrift, also ohne PIN, ist trotz Sperrung über den Sperrnotruf weiterhin möglich.“ 

„Wurde die Zahlungskarte bereits genutzt, können Verbraucher:innen unberechtigte Abbuchungen bei ihrer Bank reklamieren“, weiß Sonja Welzel.

Smartphone weg – oh Schreck!

Was viele Verbraucher:innen nicht wissen: wie jedes Fahrzeug eine Fahrgestellnummer hat, anhand derer es eindeutig identifiziert werden kann, so hat jedes Smartphone eine sog. IMEI-Nummer. Diese ist für die Polizei wichtig. Denn ohne IMEI-Nummer kann die Polizei nicht nach dem Gerät fahnden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Geräte, die gefunden oder beschlagnahmt werden, nicht zugeordnet werden können. 
Verbraucher:innen sollten sich daher ihre IMEI-Nummer notieren, z.B. auf dem Smartphone Flyer, der von der Bremer Polizei ausgegeben wird oder auf der SOS-Handykarte der Verbraucherzentralen. Die Nummer kann jede:r durch Eingabe der Tastenfolge *#06# in der Telefon-App auf seinem Smartphone in Erfahrung bringen. 

„Wir möchten Sie gern informieren, bevor in eine Falle mit bösen finanziellen Folgen für Sie tappen“, wendet sich Sonja Welzel direkt an die Verbraucher:innen und Ulrike Dunecke ergänzt: "Gemeinsam wollen wir Sie vor Vermögens-, Eigentums- und Internetkriminalität sowie vor Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften schützen.“
 

SCHNELLES HANDELN IST OBERSTES GEBOT

Im Falle des Verlusts von Zahlungskarten oder Wertgegenständen ist schnelles Handeln gefordert. Über den Sperrnotruf lassen sich unter anderem Zahlungskarten sperren. In jedem Fall sollte die Polizei eingeschaltet werden.
 

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