Für viele junge Menschen beginnt bald ein neuer Lebensabschnitt. Ein Studium oder eine Ausbildung wird begonnen. Studienanfänger und Berufsstarter sollten daran denken, ihren Versicherungsschutz auf die neue Lebenssituation anzupassen.
- Versicherungsschutz muss nach der Schule angepasst werden
- Studenten und Auszubildende sollten existenzielle Risiken unbedingt versichern
- Verbraucherzentrale bietet Versicherungsberatung für Schulabgänger
Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt, welche Versicherungen für junge Leute besonders wichtig sind: "Zunächst gilt es, Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Neben dem Krankversicherungsschutz sollten sich Schulabgänger daher insbesondere über eine Privathaftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren."
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Schulabgängern im Rahmen der Versicherungsberatung umfangreiche Informationen über den Wechsel von der Schule ins Berufsleben bzw. Studium.
Schulabgänger können unter Telefon 0421 160 777 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr) oder info@vz-hb.de einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Die Beratungen sind kostenpflichtig und finden in der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4 in 28195 Bremen statt.
Die wichtigsten Versicherungen für Berufseinsteiger und Studienanfänger:
Krankenversicherung
Auszubildende sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Sind die Eltern privat versichert, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Studenten brauchen dann einen eigenen Vertrag.
Für Auslandsaufenthalte wird eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigt. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können hohe Kosten entstehen.
Privathaftpflichtversicherung
Dieser Schutz ist unverzichtbar. Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung. Ist die Ausbildung abgeschlossen, wird ein eigener Vertrag notwendig.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
Schüler, Studenten und Berufseinsteiger stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraus-setzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen oft bei weitem nicht aus. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob ein Antragsteller überhaupt einen Vertrag bekommt und zu welchen Bedingungen.