Ausbildungbeginn: 1. August

Pressemitteilung vom
Mit dem Beginn der Ausbildung verfügen Auszubildende erstmals über ein eigenes Einkommen und sind somit nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Gerade zu Ausbildungsbeginn treten zahlreiche Versicherer und Banken an Auszubildende heran und locken mit vermeintlich günstigen Angeboten. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen rät, "Lassen Sie sich verunsichern! Nicht jede Versicherung, Konto oder Altersvorsorge lohnt sich zum Berufsstart."

Mit dem Beginn der Ausbildung verfügen Auszubildende erstmals über ein eigenes Einkommen und sind somit nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Gerade zu Ausbildungsbeginn treten zahlreiche Versicherer und Banken an Auszubildende heran und locken mit vermeintlich günstigen Angeboten. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen rät, "Lassen Sie sich verunsichern! Nicht jede Versicherung, Konto oder Altersvorsorge lohnt sich zum Berufsstart."

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Wichtige Versicherungen

"Zunächst gilt es, Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Neben dem Krankversicherungsschutz sollten sich Schulabgänger daher insbesondere über eine Privathaftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren."

Krankenversicherung

Auszubildende sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Studenten können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Sind die Eltern privat versichert, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Studenten brauchen dann einen eigenen Vertrag.

Für Auslandsaufenthalte wird eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigt. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können hohe Kosten entstehen.

Privathaftpflichtversicherung

Dieser Schutz ist unverzichtbar. Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung. Ist die Ausbildung abgeschlossen, wird ein eigener Vertrag notwendig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.

Schüler, Studenten und Berufseinsteiger stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein.

Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen oft bei weitem nicht aus. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob ein Antragsteller überhaupt einen Vertrag bekommt und zu welchen Bedingungen.

Wichtige Konten

"Berufsanfänger brauchen neben einem Girokonto in der Regel auch ein Extrakonto für die Vermögenswirksamen Leistungen und ein Tagesgeldkonto zum ansparen des Notgroschens", empfiehlt Oelmann.

Das Girokonto

Mit der Aufnahme einer Berufsausbildung, unabhängig davon, ob das 18. Lebensjahr schon vollendet ist oder nicht, wird ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse benötigt. Minderjährige brauchen zur Eröffnung allerdings noch die Mitwirkung ihrer Erziehungsberechtigten. Oft besitzt der Schulabgänger bereits ein "Taschengeldkonto", meist bei der Hausbank der Eltern, das weiter genutzt werden kann. Die Bedingungen sollten jedoch geprüft werden.

"Das Girokonto für Auszubildende sollte grundsätzlich kostenfrei sein", so Oelmann. Doch aufgepasst! "Gebührenfrei" heißt nicht automatisch, dass keinerlei Kosten entstehen dürfen. Bei Ausbildungskonten sind oft bestimmte Bedingungen einzuhalten und für die Bargeldversorgung im In- oder Ausland oder eine Kreditkarte können unterschiedliche Entgelte anfallen.

Die Kontonutzer müssen regelmäßig Ausbildungsnachweise oder Immatrikulationsbescheinigungen einreichen. Einige Banken haben Altersbegrenzungen. Hier enden die Vergünstigungen beispielsweise mit dem 26. Lebensjahr, auch wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist.

Das Konto für Vermögenswirksame Leistungen

Eine gute Basis, um Geld anzusparen, sind Vermögenswirksame Leistungen. Unternehmen zahlen in der Regel zwischen 6 und 40 € zusätzlich zum Gehalt. Auszubildende sollten sich unbedingt danach erkundigen und können das "geschenkte Geld" vom Arbeitgeber auf ein spezielles Vertragskonto einzahlen lassen. Als Produktklasse kommen Fonds-, Bauspar- oder Banksparvertrag in Frage. Je nach Vertragsart und Einkommen können für diese Verträge zusätzlich staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

Diese Informationen sind im Rahmen des Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entstanden.

Das Tagesgeldkonto

Sinnvoll kann es auch schon sein, einen Teil seiner Vergütung zur Seite zu legen. Hierfür bietet sich ein Tagesgeldkonto an, auf dem eine Reserve für Notfälle oder für den nächsten Urlaub gespart werden kann. Im Bedarfsfall kann der Kontoinhaber jederzeit von dort etwas abheben, sei es für ein neues Smartphone oder für einen Urlaub.

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Auszubildenden im Rahmen der Versicherungs-, Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung umfangreiche Informationen zu sinnvollen Finanzprodukten an.


Wer gut und günstig ins Berufsleben starten möchte, muss Angebote vergleichen.
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet hierzu persönliche Beratung in Bremen und Bremerhaven an. Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (0421) 160 77-7 oder per E-Mail: info@vz-hb.de möglich.


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