Allianz muss Geschäftsbedingungen in Darlehensverträgen ändern

Pressemitteilung vom
Bremen/Berlin: Die Allianz-Lebensversicherungs-AG muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Immobiliar-Darlehensverträgen mit Verbrauchern ändern. Wie aus Verbraucherbeschwerden aus dem Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen hervorgeht, enthielten solche Verträge unzulässige Klauseln, die den Anbieter zu einseitigen Zinsanpassungen berechtigen sollten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Versicherer auf Grund der Marktwächtererkenntnisse erfolgreich abgemahnt.

Bremen/Berlin: Die Allianz-Lebensversicherungs-AG muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Immobiliar-Darlehensverträgen mit Verbrauchern ändern. Wie aus Verbraucherbeschwerden aus dem Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen hervorgeht, enthielten solche Verträge unzulässige Klauseln, die den Anbieter zu einseitigen Zinsanpassungen berechtigen sollten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Versicherer auf Grund der Marktwächtererkenntnisse erfolgreich abgemahnt.

Off

Das für Immobilienfinanzierung zuständige Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bremen fand durch Prüfung der Verbraucherfälle heraus, dass Teile der AGB in Darlehensverträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG Verbraucher unangemessen benachteiligen. Diese sollen den Anbieter berechtigen, abhängig von Faktoren wie Bonität, Wohnort oder Nutzungsart des Grundstücks einseitige Zinsanpassungen vorzunehmen. Verbraucher wurden über die Klauseln zur Konditionsanpassung und damit verbundene Rechtsfolgen nicht gesondert informiert.

ALLIANZ BEHIELT SICH NACHTRÄGLICHE ZINSERHÖHUNG VOR

Die Klauseln räumten der Allianz ein, den in Immobiliar-Darlehensverträgen vereinbarten Zins nachträglich zu erhöhen. Nutzte ein Verbraucher die finanzierte Immobilie nicht mehr selbst, zog von einer nach Ansicht des Anbieters begünstigten in eine nicht begünstigte Region um oder wechselte von einer privilegierten Berufsgruppe in eine andere Berufsgruppe, musste er mit einer Erhöhung des Darlehenszinses rechnen.

ZINSANPASSUNGSKLAUSELN SIND UNZULÄSSIG

Diese Zinsanpassungsklauseln sind für den Verbraucher intransparent und daher unzulässig. "Verwendet ein Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zinsanpassungsklauseln, muss er deren Voraussetzungen so genau beschreiben, dass der Verbraucher beurteilen kann, wann er mit Zinserhöhungen zu rechnen hat", sagt Philipp Rehberg, Teamleiter Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Bremen, "dies war im Fall der beanstandeten Vertragsklauseln nicht geschehen. Die Anpassung war außerdem nur in eine Richtung möglich, während eine Anpassung zugunsten der Verbraucher bei Rückkehr in den begünstigten Status nicht vorgesehen war." Der vzbv mahnte die Allianz daher im Juli 2016 ab. In einer entsprechenden Unterlassungserklärung versichert das Unternehmen jetzt, die Klauseln zukünftig weder zu verwenden noch sich bei bereits abgeschlossenen Darlehensverträgen hierauf zu berufen.

BETROFFENE VERBRAUCHER FINDEN RAT

Verbraucher, die von Zinserhöhungen aufgrund der unwirksamen AGB-Klauseln betroffen sind, können unter Umständen die von ihnen zu viel gezahlten Zinsen ganz oder teilweise zurückfordern. Sie sollten ihren Fall daher durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen. Eine Übersicht über nahegelegene Verbraucherzentralen und deren kostengünstiges Beratungsangebot finden sie unter www.verbraucherzentrale.de/beratung

RECHTLICHER HINTERGRUND

AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen. Das trifft beispielsweise zu, wenn diese intransparent sind oder rechtliche Grundgedanken verletzen. Nach dem Unterlassungsklagegesetz sind unter anderem der vzbv und die Verbraucherzentralen berechtigt, Unternehmer, die unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern verwenden, auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.


Über den Marktwächter Finanzen:

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.