Querulanten statt Kunden: Wie ein Webshop mit Kritik umgeht

Stand:
Erst Freude über das Schnäppchen-Smartphone – dann Enttäuschung beim Auspacken des verschrammten Geräts. Das passierte Kunden eines Online-Shops. Den Marktwächter-Experten liegen dazu Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern vor.
Off

Erst Freude über das Schnäppchen-Smartphone – dann Enttäuschung beim Auspacken des verschrammten Geräts. Das passierte Kunden eines Online-Shops. Den Marktwächter-Experten liegen dazu Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern vor. „Der Shop weist erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hin, dass es sich um gebrauchte Ware handelt. Beim Produkt gibt es keinen Hinweis. Das ist nicht transparent genug“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Beschwerten sich Verbraucher auf Bewertungsportalen, folgte der erneute Schock. Der Shop forderte die Rücknahme der Bewertungen und drohte ansonsten mit Verleumdungsklagen. In einem Fall kontaktierte er sogar den Arbeitgeber. Auch im Falle eines Arztes hatte die Beschwerde ein Nachspiel: die Betreiber des Online-Shops verfassten negative Kommentare zu dessen Praxis. Das Marktwächter-Team fragte beim Anbieter nach. Auf die Vorwürfe ging dieser in seiner Antwort nicht ein: Der Shop mache „einen sehr guten Job“ und unzufriedene Kunden seien „Querulanten, die nicht lesen können“.

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.