Pikante Lieferung mit Abofalle

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Verbraucher erhalten derzeit unaufgefordert Testpakete mit Proben eines Diätprodukts oder Tabletten gegen Erektionsstörungen. Den Marktwächterexperten liegen dazu Beschwerden aus vier Bundesländern vor.
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Verbraucher erhalten derzeit unaufgefordert Testpakete mit Proben eines Diätprodukts oder Tabletten gegen Erektionsstörungen. Den Marktwächterexperten liegen dazu Beschwerden aus vier Bundesländern vor. Laut der beiliegenden Rechnung soll es sich bei den Paketen um Bestellungen der Empfänger handeln. Im Fall des Diätprodukts sind die Proben in der Rechnung als kostenfrei ausgewiesen. In den mitgeschickten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jedoch zu lesen, dass das Testpaket in ein Abo übergeht. Verbraucher erhalten weitere Lieferungen für jeweils 49,90 Euro pro Monat, wenn sie das Abo nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. „Tatsächlich geben die Verbraucher in den vorliegenden Fällen an, weder die Website besucht noch in ein Abo eingewilligt zu haben“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Da sie kein Testpaket oder kostenpflichtiges Abo bestellt haben, besteht auch keine Zahlungspflicht.“ Betroffene sollten in solchen Fällen nicht bezahlen. Vorsichtshalber kann der Vertragsabschluss bestritten und der angebliche Vertrag widerrufen werden.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

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In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.