Ungewollte Vertragsverlängerungen mit Fitnessstudios

Pressemitteilung vom
Rechte der Verbraucher in Coronazeiten
Mann auf Laufband
Fitness

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einseitig beschlossene Vertragsverlängerungen sind unzulässig
  • Fristgerechte Kündigungen bleiben wirksam
  • Die Verbraucherzentrale bietet Beratung an

 

Off

Nach der Wiedereröffnung der Fitnessstudios verlängern einige Betreiber ungefragt die Verträge ihrer Kunden und bestätigen Kündigungen erst für einen Zeitpunkt nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die während der Schließungszeit ausgefallenen Trainingsmonate werden dabei an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt. Diese Praxis ist unzulässig und muss nicht akzeptiert werden.  

Einseitig beschlossene Vertragsverlängerungen sind unzulässig
Eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio muss wesentliche Punkte wie den Preis, die angebotenen Trainingsleistungen und insbesondere auch die Vertragslaufzeit beinhalten. Einige Fitnessstudios halten sich aktuell jedoch nicht an diese Vereinbarung und verlängern die kostenpflichtige Mitgliedschaft um die ausgefallenen Zeiten aufgrund der Corona-Zwangspause, ohne es vorab mit den Kunden zu besprechen. „Hierzu erreichen uns aktuell zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Diese einseitigen Vertragsänderungen sind unzulässig“, sagt Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Es muss dem Kunden freistehen, ob er einer solchen kostenpflichtigen Verlängerung zustimmt oder nicht.

Fristgerechte Kündigungen bleiben wirksam
Betreiber müssen Kündigungen zum ursprünglichen Vertragsende akzeptieren, wenn sie fristgemäß erfolgt sind. Verbraucher sollten das vereinbarte Vertragsende in der Kündigung direkt nennen. Wichtig ist auch, den Eingang der Kündigung beim Betreiber später nachweisen zu können. Hierfür hat sich in der Regel das Einwurf-Einschreiben als Versandart bewährt. „Oder Sie geben die Kündigung direkt im Studio ab und lassen sich den Empfang mit Eingangsstempel quittieren. So sparen Sie die Versandkosten“, empfiehlt Baschiri.

Mit Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fällt auch die Beitragspflicht des Kunden weg. Für Trainingsmonate nach Vertragsende können somit keine Beiträge erhoben werden.
Verbraucher, die im Lastschriftverfahren für ihre Mitgliedschaft bezahlen, sollten sicherheitshalber die Einzugsermächtigung hinsichtlich ihres Kontos widerrufen und zu Unrecht eingezogene Beträge über ihre Bank zurückbuchen lassen.

Die Verbraucherzentrale bietet Beratung an
Bei Fragen und Problemen mit Fitnessstudioverträgen können sich Betroffene gerne an die Verbraucherzentrale Bremen wenden. Die Verbraucherzentrale bietet persönliche, telefonische sowie E-Mail Rechtsberatung an.  Vereinbaren Sie einfach online einen Termin unter www.terminland.de/verbraucherzentrale-bremen  oder übers Termintelefon unter 0421 160 777.

Weitere Informationen zum Thema Corona und die Folgen für Verbraucher finden Sie unter www.verbraucherzentrale-bremen.de/corona

 

UNSERE TIPPS

  1. Halten Sie alle Erklärungen und Vereinbarungen mit Ihrem Fitnessstudio schriftlich fest, verlassen Sie sich nicht auf telefonische oder mündliche Auskünfte.
  2. Zu Beweiszwecken sollten Sie die Kündigung grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben versenden und gleichzeitig die Einzugsermächtigung von Ihrem Konto widerrufen.
  3. Im Zweifel lassen Sie sich durch die Verbraucherzentrale beraten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.