Beratung zu Wärmepumpen-Angeboten

Wohnen Sie im Land Bremen und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Füllen Sie unseren Teilnahmebogen aus und senden uns bis zu drei Angebote zu. Wir bieten Ihnen eine Analyse und Erläuterung Ihrer Wärmepumpenangebote, inklusive kostenloser Beratung und schriftlicher Ergebnisübersicht.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.
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Wärmepumpen reagieren sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler als Öl- oder Gaskessel. Und auch nach Abzug der Förderung sind Wärmepumpen in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung als Öl- oder Gasheizungen. Deshalb ist eine sorgfältige Angebotsauswahl besonders wichtig.

Schritt 1:

Bremer Haushalte füllen einfach unseren Erfassungsbogen aus. Den ausgefüllten Erfassungsbogen senden Sie zusammen mit Ihren Angeboten (maximal drei Angebote) per E-Mail an waermepumpe@vz-hb.de

Erfassungsbogen zur Teilnahme - einfach ausfüllen und senden an 'waermepumpe@vz-hb.de'

Datenschutzhinweise Energieberatung

Schritt 2:

Ein:e Energieberater:in wertet die Unterlagen aus und vereinbart mit Ihnen einen Termin bei der die Details erläutert werden. 

Schritt 3:

Anschließend erhalten Sie zwei pdf-Dokumente zurück: das mit Markierungen versehene Angebot und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

Achtung: Diese Beratungen und Auswertungen können wir nur für Haushalte im Land Bremen durchführen.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.