Buchtitel "Neues Wohnen im Alter": Pressematerial

Stand:
Umziehen oder bleiben?
Ratgeber informiert über verschiedene Wohnformen im Alter
Off

Titelbild älteres Ehepaar lächelt

Eine Alters-WG suchen oder das Zuhause barrierefrei umbauen? Wie will ich in Zukunft wohnen? Und was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr so kann wie früher? Fragen, die wir gerne verdrängen, weil sie Angst machen können. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neues Wohnen im Alter“ erläutert die verschiedenen Möglichkeiten für diejenigen, die noch fit sind, für die es zu Hause langsam beschwerlich wird und all jene, die alleine gar nicht mehr zurechtkommen. Zudem kommen Menschen zu Wort, die einen Umzug bereits gewagt haben und berichten, wie es ihnen ergangen ist.

Nicht alle Wohnformen eignen sich für jede Lebensphase. Deshalb sollte man sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man später gerne leben möchte. Ob barrierefrei in der eigenen Immobilie, Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Mehrgenerationenhaus – der Ratgeber informiert, was es jeweils zu beachten gibt und hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Was heißt eigentlichaltersgerecht“? Zahlen Krankenkasse und Pflegeversicherung auch beim Umzug ins Ausland? Ist im Betreuten Wohnen rund um die Uhr jemand da? Das Buch bietet Antworten zu diesen und vielen weiteren Themen und gibt Ratsuchenden Kostenbeispiele, Checklisten, Tipps sowie Experteninterviews an die Hand. Wer sich vorbereitet und rechtzeitig informiert, hat gute Chancen, nicht irgendwo zu landen, wo er eigentlich nie hinwollte.

Der Ratgeber „Neues Wohnen im Alter“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Onlineshop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.