HanseLife 2018: Vorsicht bei Vertragsabschlüssen im Messetrubel

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Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht auf Messen selten die Chance, günstig einzukaufen
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Die HanseLife in Bremen. Viele freuen sich darauf und sind neugierig, was die Einkaufs- und Erlebnismesse Neues zu bieten hat. Schauen, Spezialitäten kosten und genießen und – wenn möglich – Schnäppchen ergattern - das lässt Tausende in die Messehallen strömen. Aber: Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht auf Messen selten die Chance, günstig einzukaufen. In erster Linie sind Messen dazu da, dem Fachpublikum und den Verbrauchern Neuheiten, moderne Produktionsverfahren, bereits etablierte Produkte u.ä. vorzustellen und Kontakte zwischen Geschäftspartnern herzustellen und zu pflegen.

Diese Regeln gilt es zu beachten:

  • Besonders bei größeren Anschaffungen nicht vorschnell handeln! Wer auf Messen übereilt Verträge schließt, hat schlechte Karten: Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es nicht so einfach, einen Kauf auf einer Messe rückgängig zu machen. Eine Vertragsaufhebung kostet Geld, oftmals stolze 25% der Kaufsumme. Besser ist also, sich den Kauf genau zu überlegen.
  • Viele Messe-Produkte sind im Handel ähnlich zu finden, meist sogar preiswerter. Preisvergleiche lohnen immer!
  • Nicht von Werbeslogans wie zum Beispiel „Messeneuheit“, „Messepreis“, „Messerabatt“ oder „einmaliges Angebot“ einfangen lassen! Diese Slogans sagen nichts über das Produkt und die Angemessenheit des Preises, über Qualität und individuelle Alltagstauglichkeit aus.
  • Waren, die auf einer Verkaufsmesse angeboten werden, müssen nach der Preisangabenverordnung auch mit Preisen versehen sein.

Die Verbraucherrechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen bietet Mo. - Do., 10:00 bis 18:00 Uhr und Fr., 10:00 bis 13:00 Uhr persönliche Rechtsberatung an. Die Beratung kostet 15,- € pro angefangener Viertelstunde. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

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