Starke Unterschiede beim Zuckergehalt
Der Zuckergehalt variiert zwischen 4,2 - 12,3 % und liegt im Durchschnitt bei 8,5 %. Klingt erst einmal nicht besonders erwähnenswert, sind dann aber doch bei einer 330 ml-Flasche ganze neun Stück Zuckerwürfel (beim höchsten Zuckergehalt sind es fast 14 Stück pro 330 ml-Flasche).
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, nicht mehr als 10 % der Gesamtenergie eines Tages in Form von freiem Zucker zu verzehren. Unter freiem Zucker sind Einfach- und Zweifachzucker zu verstehen, die Lebensmitteln zugesetzt werden oder natürlich in ihnen vorkommen, wie beispielsweise der Fruchtzucker in Fruchtsäften oder auch Honig und Sirupe. Dieser Wert ist nicht als Empfehlung zu verstehen, sondern als Obergrenze und wird mit einer bis zwei Flaschen Softdrinks schnell erreicht. Siehe auch https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/zucker-und-zuckerersatz-so-erkennen-sie-suessmacher-in-lebensmitteln-11552
Damit Limonaden mit einem geringeren Zuckergehalt als 7 % nicht beanstandet werden müssen, hat die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2019 bereits angeregt, die Leitsätze bezüglich des Mindestzuckergehalts anzupassen. Light Limonaden – die also nur mit Süßstoffen gesüßt werden, sind von dieser 7 %-Regelung ausgenommen.
Starke Unterschiede im Fruchtsaftgehalt
Bei 25 Getränken von. 41 aus unserem Test wurde der Fruchtsaftgehalt angegeben. Dieser variierte zwischen 2,4 und 23 %.
Bei zwei Limonaden wurde der Fruchtsaftgehalt nicht angegeben. Da aber die Leitsätze für Erfrischungsgetränke (s.o.) einen Mindestgehalt von 3 % bei Zitrusfrüchten bzw. 5 % bei anderen Früchten vorschreiben, sollte diese Angabe aus unserer Sicht nicht fehlen.
Nur rund 15 Prozent der Stichprobe kommt ohne Aroma aus
Insgesamt kommen nur sechs Getränke ohne Aroma aus, davon sind vier Limonaden. In allen anderen Getränken kommen sowohl natürliche (32 Mal) als auch künstliche Aromen (3 Mal) zum Einsatz.
In fünf von den zehn Bio-Getränken unserer Stichprobe wurden natürliche Aromen zugesetzt. Gemäß der EU-Öko-Verordnung ist nur der Einsatz von natürlichen Aromen in Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Bei den natürlichen Aromen sind drei Formulierungen zu unterscheiden: „natürliches Aroma“, „natürliches Orangenaroma“ und „natürliches Orangenaroma mit anderen natürlichen Aromen“, wobei die Orange hier als Beispiel dient. Bei „natürlichem Aroma“ kann das Aroma aus anderen natürlichen Rohstoffen als der Orange gewonnen werden, auch wenn es nach Orange schmeckt. Bei der Formulierung „natürliches Orangenaroma“ muss das Aroma zu mindestens 95 % aus dem benannten Lebensmittel stammen. Bei der Formulierung „natürliches Orangenaroma mit anderen natürlichen Aromen“ dürfen neben dem Aroma, das aus der Orange gewonnen wird, auch andere natürliche Aromastoffe in beliebigen Anteilen zugesetzt werden.
Das „Orangenaroma“ sollte nicht mit dem „natürlichen Orangenaroma“ verwechselt werden, denn es wird in der Regel chemisch-synthetisch hergestellt und muss weder aus der Orange noch anderen Naturstoffen gewonnen werden.
Mehr zum Thema Aromen (hier am Beispiel Vanille) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/vanille-vanilla-und-vanillearoma-in-lebensmitteln-was-sind-die-unterschiede-17708
In vier Produkten namens „Tonic Water“ wird das Aroma Chinin eingesetzt. Chinin ist ein Bitterstoff, eine in der Chinarinde vorkommende natürliche chemische Verbindung, die von einigen Personengruppen gemieden werden sollte. Da beispielsweise Schäden am Fötus nicht ausgeschlossen werden können, sollten Schwangere generell auf Chinin verzichten. Auch für Menschen mit einer Muskelschwäche können nachteilige Effekte eintreten. Weitere Informationen zu Chinin finden Sie unter folgendem Link:
https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-TH/chinin-in-getraenken-
Jede Menge Zusatzstoffe
Den meisten Produkten (31 Mal) wurden Zusatzstoffe zugesetzt – allen voran Antioxidationsmittel wie Ascorbinsäure oder Zitronensäure, die vor Farbveränderungen durch Sauerstoff schützen sollen. Aber auch Stabilisatoren und Verdickungsmittel kommen bei über der Hälfte der Stichprobe zum Einsatz (21 Mal). Sie dienen dazu, dass sich während der Lagerung Partikel wie z.B. Fruchtfleisch nicht so schnell absetzen. Auch Farbstoffe (10 Mal), Säureregulatoren (5 Mal) und Konservierungsstoffe (2 Mal) werden verwendet. Überwiegend handelt es sich bei diesen Zusatzstoffen um unbedenkliche Stoffe, bei denen keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdung vorliegen. Einige Zusatzstoffe wie beispielsweise Zuckerkulör sind nicht uneingeschränkt empfehlenswert und von häufigem Verzehr oder dem Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Natriumbenzoat kann beispielsweise bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien und andere allergische Reaktionen auslösen - es wurde in drei Produkten gefunden.
Auch bei vier von den zehn Bio-Produkten sind Zusatzstoffe zu finden. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist bei Bio-Lebensmitteln deutlich eingeschränkt. Für Bio-Lebensmittel sind gemäß der EU-Öko-Verordnung insgesamt 53 Zusatzstoffe zugelassen. Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker sind vollständig verboten. In den vier Bio-Getränken unserer Stichprobe wurden Verdickungsmittel, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel und Säureregulatoren eingesetzt.
Insgesamt sind diese Zusatzstoffe eher unkritisch anzusehen, die Stichprobe zeigt jedoch, dass einige Getränke auch sehr gut ohne ihren Einsatz auskommen - generell gilt hier das Motto: Weniger ist mehr!
Zu guter Letzt haben wir uns noch den Grundpreis pro Liter angesehen. Dieser bewegt sich in einer großen Spanne zwischen 1,19 €/l und 7 €/l und liegt im Schnitt bei 3,17 €/l. Anmerkung: Die Preise wurden vor der MwSt. - Senkung erhoben.
Gesamtbewertung – der Nutri-Score
Um einen Überblick über die gesundheitliche Eignung der Produkte zu bekommen, haben wir den Nutri-Score berechnet (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/entscheidung-fuer-den-nutriscore-naehrwertkennzeichnung-kommt-2020-36561). Alle Getränke landeten im Ampelsystem in den beiden schlechtesten Kategorien: Sieben Produkte erhielten ein oranges D und der überwiegende Anteil mit 34 Produkten ein rotes E. Hauptverantwortlich für die schlechte Bewertung waren der Zuckergehalt und der damit verknüpfte Energiegehalt. Die positiven Inhaltsstoffe wie der Frucht- und Proteingehalt waren durchgehend unter dem Mindestwert, um in die Berechnung positiv eingehen zu können.
Fazit
Beim Einkauf lohnt sich der Blick auf Zutatenliste und Nährwerttabelle, denn es gibt auch Erfrischungsgetränke mit einem geringen Zuckergehalt. Als Durstlöscher eignet sich am besten Leitungs- oder Mineralwasser – Erfrischungsgetränke oder Limonaden sind ab und an eine leckere Alternative, die jedoch mehr Kalorien mit sich bringen kann, als beispielsweise ein kleiner Schokoladenriegel.