Der Weg zum Pflegegrad - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie alle Termine sowie die Anmeldung für die kostenfreien Online-Vorträge zum Thema "Der Weg zum Pflegegrad".
Pflegerin und älterer Herr
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie diese vorher beantragen. Wir erläutern Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad bzw. damit zusammen hängende Pflegeleistungen erhalten können.

Termine und kostenlose Anmeldung

Es stehen 3 Termine zum Thema "Der Weg zum Pflegegrad" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden:

Anmeldung: 06.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)


Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)


Anmeldung: 10.11.2023, 15Uhr (Verbraucherzentrale NRW)


 

Altersvorsorge, älteres Paar lässt sich beraten

Woche der Vorsorge: kostenlose Online-Vorträge vom 6. bis 10. November 2023

Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen! Die Verbraucherzentralen bieten in der "Woche der Vorsorge" vom 6. bis zum 10. November 2023 bundesweit kostenlose Online-Vorträge an. Hier finden Sie alle Termine und die Anmeldung.

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Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.