Nowenergy, Primastrom und Voxenergie verschicken irreführende Schreiben

Stand:
Wegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas trotz Preisgarantien ist der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits gegen Primastrom und Voxenergie aktiv. Die beiden Anbieter sowie Nowenergy fallen nun mit einer neuen Masche negativ auf.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer einen Vertrag mit Nowenergy, Primastrom oder Voxenergie hat, könnte Post mit Informationen über eine "Preissenkung" erhalten.
  • Die Briefe sind aus Sicht der Verbraucherzentralen allerdings irreführend. Denn wer unterschreibt, schließt neue Verträge ab – mit Preisen, die doppelt so hoch sind wie die derzeit besten Neukundenpreise am Markt.
  • Außerdem geht mit einer Unterschrift die Chance flöten, Geld für ungültige Preiserhöhungen zurückzubekommen.
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Werbeschreiben sind Neuverträge

Die Betreffzeile des Schreibens erweckt den Eindruck, dass es um eine Preissenkung gehe: "Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung." Dann heißt es aber weiter: "Zur Einrichtung bitte das Formular auf der Folgeseite ausgefüllt zurücksenden!" Dass mit der Unterschrift wohl hohe Preise "abgesichert" werden sollen und es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas, teilweise auch deutlich niedriger als die Preise, die Nowenergy, Primastrom und Voxenergie in den laufenden Verträgen verlangen. Aber trotzdem sollte dies nicht zur Unterschrift verleiten! Denn genau darin liegen die Knackpunkte bei diesen Angeboten. Die Preise sind immer noch mehr als doppelt so hoch wie bei den Neukundentarifen, die derzeit am Markt zu bekommen sind. Außerdem sind die hohen Preise in den laufenden Verträgen bei den drei Anbietern unwirksam, wenn sie durch Preiserhöhungen zustande gekommen sind.

Warum sind sie unwirksam? Insbesondere weil Nowenergy, Primastrom und Voxenergie bisher keine oder keine wirksamen Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen vereinbart hatten. Das bedeutet, dass einseitige Preiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis nicht möglich sind und nur der Anfangspreis, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, rechtmäßig verlangt werden kann. Wie Sie sich dagegen wehren können, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Schlechte Konditionen für lange Laufzeit

Auch das würde sich mit Ihrer Unterschrift des Angebots ändern! In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich nämlich Preisanpassungsklauseln und dann wären Preiserhöhungen künftig zumindest möglich. Sie würden mit Ihrer Unterschrift also Preise auf einem sehr hohen Niveau vereinbaren. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar noch eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Neuverträge für Strombelieferung können aktuell zu Arbeitspreisen von unter 30 Cent pro Kilowattstunde abgeschlossen werden. Um bestehende Kundschaft zu halten, nutzen einige Anbieter fragwürdige Methoden. Seit Ende 2023 sind die oben beschriebenen Werbeschreiben im Umlauf.

Klage gegen Primastrom und Voxenergie

Wegen wiederholter massiver Preiserhöhungen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Sammelklage gegen Primastrom und Voxenergie vor. Die Steigerungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen unter anderem deshalb unzulässig, weil Preisgarantien gebrochen wurden. Außerdem fehlten wirksame Preisanpassungsklausen, wie oben bereits erläutert. Alle Infos zu dem Verfahren finden Sie auf sammelklagen.de.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.