Ich weiß, dass Du letzten Sommer gewechselt hast

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Eine neue Datenbank mit Daten von Strom- und Gaskunden könnte es Kunden schwerer machen, den Anbieter zu wechseln, um günstiger Strom oder Gas zu beziehen. Die Verbraucherzentralen halten das für rechtswidrig und rufen Verbraucher dazu auf, ihre Erfahrungen mit Energieanbietern zu schildern.
Eine Glühbirne, Münzen und ein Taschenrechner liegen auf einer Stromrechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Auskunfteien Schufa und Crif Bürgel wollen laut Medienberichten eine Datenbank mit Strom- und Gaskunden erstellen
  • Kunden, die zu oft ihren Energieanbieter wechseln, könnten vom neuen Anbieter dann abgelehnt werden
  • Die Verbraucherzentralen halten das für rechtswidrig
  • Ihre Erfahrungen mit Energieanbietern helfen uns bei der Marktbeobachtung, machen Sie mit!
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Neukunden werden von Stromanbietern heftig umworben: Günstige Preise und Bonuszahlungen sollen locken. Kunden, die aber diese Angebote nutzen und häufiger wechseln, könnten dafür nun bestraft werden: Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel planen laut Medienberichten, eine große Datenbank mit umfassenden Persönlichkeitsprofilen von Strom- und Gaskunden zu erstellen und diese den Energieanbietern zur Verfügung zu stellen.

Darin enthalten sein sollen unter anderem auch Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und Vertragslaufzeiten der Verbraucher. Wer dann wechseln will, könnte es schwerer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Die Verbraucherzentralen kritisieren das und bewerten das Vorhaben auch als rechtswidrig: Für eine solche Datensammlung besteht aus Sicht der Verbraucherzentralen keine rechtliche Grundlage und auch keinerlei wirtschaftliche Rechtfertigung.

Verstoß gegen die DSGVO

Zum Einen verstößt das Vorhaben gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weil solche Daten ohne vorherige Einwilligung nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Hier sind nun die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, dem Ansinnen einen Riegel vorzuschieben.

Zum Anderen fehlt die wirtschaftliche Notwendigkeit für eine solche Datenbank: Energiekunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge. Die Unternehmen gehen also keine Kreditrisiken ein. Deshalb gibt es auch keinen Grund, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten.

Und auch jenseits der rechtlichen Schwierigkeiten halten die Verbraucherzentralen das Vorhaben für untragbar: Verbrauchern steht im Energiemarkt eine rechtliche festgeschriebene Möglichkeit zum Wechsel des Energieanbieters zu. Das Vorhaben der Auskunfteien hintertreibt dieses Recht der Verbraucher, denn Kunden, die mit Neukundenboni umworben werden und von Wechselangeboten dann auch tatsächlich Gebrauch machen, müssten künftig damit rechnen, genau dafür abgestraft zu werden.
Die Verbraucherzentralen haben deshalb nun die Landesdatenschutzbeauftragten aufgefordert, die neue Datenbank zu verhindern.

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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