Marktcheck 2023: Fokus auf Haferdrinks in Barista-Qualität
2023 untersuchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erneut die Kennzeichnung – diesmal am Beispiel von 17 Haferdrinks in Barista-Qualität, also einem Produkt mit wachsender Marktpräsenz. Allerdings gibt es keine einheitliche Bezeichnung bei dieser Produktgruppe. Daher fallen die Beschreibungen sehr unterschiedlich aus, von "Haferdrink" über "Getränk auf Haferbasis" bis "Bio Getränk auf fermentierter Haferbasis und Sojabasis".
Sobald die Verpackung geöffnet wurde, sollten Pflanzendrinks als empfindliche Lebensmittel im Kühlschrank aufbewahrt werden. Sie sollten möglichst bei Temperaturen von bis zu sieben Grad Celsius gelagert werden. Alle 17 Haferdrinks trugen einen Hinweis zur Lagerung nach dem Öffnen und zur Haltbarkeit.
Die Lagerhinweise fielen je nach Hersteller sehr unterschiedlich aus:
- Nur viermal wurde eine konkrete Temperatur genannt.
- Achtmal erfolgte ein Hinweis auf die Lagerung im Kühlschrank.
- Fünfmal wurde nur unbestimmt von "kühl" oder "gekühlt" gesprochen.
Für besonders empfindliche Lebensmittel können Temperaturen von bis zu 10 Grad Celsius, wie beispielsweise im Bereich der Kühlschranktür zu warm sein. "Kühle" Lagerung könnte bedeuten, dass die Verpackung in ungeheizten Räumen, wie beispielsweise Vorratskammern und Kellerräumen, aufbewahrt werden kann.
Neben dem Lagerungshinweis zur Kühlung der Produkte ist auch der Verzehrzeitraum wichtig. Im Marktcheck war auf allen 17 Produkten ein Verzehrzeitraum angegeben:
- Elfmal wurde eine konkrete Zeitspanne angegeben.
- Sechsmal wurde ein unbestimmter Begriff genutzt, wie "rasch", "alsbald", "nur begrenzt haltbar" oder "innerhalb weniger Tage verzehren".
Warum klare Hinweise so wichtig sind: Das fordern die Verbraucherzentralen
Unklare oder fehlende Hinweise zur Lagerung von Lebensmitteln vor und nach dem Öffnen, sowie Hinweise zum Verzehrzeitraum können sich auf die Gesundheit der Verbraucher:innen auswirken. Vor allem dann, wenn verderbliche Ware falsch gelagert wird. Besonders für empfindliche Menschen wie Kinder, Schwangere oder Ältere kann das ein Risiko sein. Die vage Begrifflichkeit verunsichert Verbraucher:innen, denn was bedeutet zum Beispiel "alsbald": heute, morgen oder nächste Woche? Und was bedeutet „kühl“: auf dem Fliesenboden, im Keller oder im Kühlschrank? Das kann zur Folge haben, dass Lebensmittel, die eigentlich noch genießbar sind, weggeworfen werden.
Allgemeine Begriffe wie "kühl", "gekühlt“ oder "im Kühlschrank" wurden im Marktcheck von 2018 bei 115 von 121 Produkten, die einen Kühlhinweis trugen, verwendet. Das ist aus Verbrauchersicht nicht ausreichend. Hilfreich sind hingegen präzise Formulierungen wie "bei +2 bis +6°C lagern". So lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken vermeiden, sondern auch unnötige Lebensmittelabfälle reduzieren.
Angaben wie "alsbald", "schnell" oder "zügig" wurden bei 55 von 106 Produkten, die mit einer Angabe zum Verzehrzeitraum gekennzeichnet waren, gefunden. Hier sollte es konkrete Angaben in Form von Zeitspannen, etwa in Tagen, Wochen oder Monaten, geben. Auch der Hinweis „innerhalb weniger Tage“ ist zu allgemein.
Besonders verwirrend werden Begriffe, wenn sie für verschiedene Produktgruppen verwendet werden. Während mit dem Begriff „alsbaldig“ zum Beispiel beim empfindlichen Produkt Räucherlachs wenige Tage gemeint sind, bedeutet er bei weniger empfindlichen Produkten wie etwa Mayonnaise, offensichtlich einen Verzehrzeitraum von mehreren Wochen.
Bei den Barista-Haferdrinks sah es im Marktcheck von 2023 ähnlich aus: Viele Hersteller machten keine genauen Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen oder sie verwendeten unklare Formulierungen. Dabei sind solche Produkte meist ungekühlt haltbar, sollten nach dem Öffnen aber gekühlt gelagert und zeitnah verbraucht werden.
Gerade bei Produkten, die ungekühlt verkauft werden, aber nach dem Öffnen empfindlich sind, sind klare Hinweise entscheidend, weil sie gesundheitliche Risiken für Verbraucher:innen und Lebensmittelverschwendung minimieren können.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erwartet, dass Lagerungshinweise für die Zeit nach dem Öffnen auf den Produkten zu finden sind. Bei allgemeinen Angaben wie "nach Anbruch gekühlt lagern" bleibt Verbraucher:innen aber zu viel Interpretationsspielraum. Auch beim Verzehrzeitraum blieben die Aussagen schwammig. Sie müssen aber klar, leicht verständlich und eindeutig sein. Begriffe wie "alsbald" oder "zügig" sind nicht eindeutig genug.