In einem Interview mit der BILD-Zeitung hat Bundeslandwirtschaftsminister Rainer (CSU) infrage gestellt, ob Bioprodukte „aus anderen Ländern“, als Beispiel musste die Bio-Orange herhalten, wirklich Bio sein, er „könne das nur für aus Deutschland kommende Bioprodukte garantieren“, sagte Rainer.
Öko-Verordnung gilt europaweit
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf vertrauen, dass alle in Deutschland als Bio oder Öko angebotenen Lebensmittel tatsächlich Bio sind!“, stellt Marcus Wewer, Agraringenieur und Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen fest.
„Die EU-Öko-Verordnung gilt für alle in Europa hergestellten Bioprodukte und eben auch für Bio-Orangen aus Spanien. Auch die in die EU importierten Bio-Lebensmittel, wie Kaffee, Tee, Reis oder Kokosprodukte, werden nach den gleichen Bedingungen geprüft“. Die europäische Bio-Gesetzgebung wurde bereits 1991 eingeführt und ist eine der umfassendsten Sicherungssysteme für Lebensmittel. Sie gilt für die Landwirtschaft, die Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln sowie den Handel.
EU-Biosiegel schützt vor Betrug
Um Bio in Europa sicher zu erkennen, wurde 2010 das grüne Sternenblatt als EU-Biologo verpflichtend eingeführt. Alle Bio-Produkte müssen damit in Europa gekennzeichnet sein. Das BMLEH wirbt auf seiner Website für die Glaubwürdigkeit des EU-Biologos.
Über die Einhaltung der Bio-Gesetze wacht in Deutschland die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft), also die zentrale Umsetzungsbehörde des Bundeslandwirtschaftsministers. Die BLE ist für das Kontrollsystem aller Bioprodukte verantwortlich, ob aus Deutschland, der EU oder der Welt.
„Bioprodukte haben sich auch deshalb im Markt so gut etabliert, weil das Zertifizierungssystem Vertrauen und Transparenz schafft. Bio ist Bio, ob im Hofladen beim Biobauern, im Bioladen oder im Supermarkt“, versichert Marcus Wewer.
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