Wovor warnen wir? |
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Die 1N Telecom versendet Werbebriefe, um für ihre Leistungen zu werben. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom nehmen Verbraucher:innen teils an, es handele sich lediglich um eine Änderung des laufenden Vertrags mit ihrem bisherigen Anbieter und unterschreiben die beigefügten Dokumente. 2023 bekamen Verbraucher:innen u.a. in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern Werbebriefe der 1N Telecom. So schildern sie es in Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen. Versuchten die Verbraucher:innen einen unerwünschten Vertragsschluss rückgängig zu machen, berichteten sie von verschiedenen Problemen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben die 1N Telecom verklagt und vor Gericht erwirkt, dass die 1N Telecom bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf.
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Was können Sie tun? |
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Sollten Sie versehentlich einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben und es sind Probleme bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter oder dem Widerruf aufgetreten:
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Weitere Informationen und Wissenswertes |
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.