Diese Rechte haben VW-Kunden auch im Jahr 2020 noch
Ansprüche gegen Autohändler
- In der Regel haben Sie keine Ansprüche mehr: Käufer eines Neufahrzeugs können ab Übergabe des Fahrzeugs nur zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung geltend machen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.
- Aber: Wenn Sie vor Ende 2017 bereits vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, läuft die Verjährung auf jeden Fall drei weitere Jahre lang ab Ende des Jahres, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Wenn Sie z.B. im Jahr 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, haben Sie Zeit bis Ende 2020, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ansprüche gegen VW
- Da VW als Autohersteller nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat, können Betroffene Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis geltend machen.
- Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls Sie Ihr Auto direkt von VW gekauft haben. Einige Gerichte zählen außerdem Händler dazu, die eine 100-prozentige Tochter der Volkswagen AG sind (z.B.: Landgericht München I - Az.: 23 O 23033/15).
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der BGH entschieden (Az. VI ZR 739/20), dass Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, keinen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. In solchen Konstellationen sei Ende 2018 nach Ablauf der regulären Drei-Jahres-Frist Verjährung eingetreten, urteilte der BGH in einem Musterfall aus Baden-Württemberg.
Schritte, um die Verjährung zu verhindern
Betroffene VW-Kunden haben folgende Möglichkeiten:
Gegenüber dem Autohändler
- Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit nach Kauf den Rücktritt erklärt haben (siehe oben). Dann können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dabei besteht, wie immer, ein Prozessrisiko, da die Gerichte die Voraussetzungen für den Rücktritt unterschiedlich bewerten. Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel von einem darauf spezialisierten Anwalt.
Gegenüber der Volkswagen AG
- Nach dem Urteil des BGH vom 17.12.2020 (Az. VI ZR 739/20) kommt es auf die Kenntnis an, dass das Auto vom Abgasskandal betroffen war. Wurde das bereits in 2015 medial verbreitet, kommt das Gericht zum Ergebnis, dass Ende 2018 bereits die Verjährung eingetreten ist. Achtung: In dem Verfahren ging es um einen Dieselmotor vom Typ EA189. Die Frage der Kenntnis muss aber für jedes betroffene Modell verschiedener Bauarten und Hersteller einzeln bewertet werden. Bei bestimmten Fahrzeugen tritt also eventuell erst später eine Verjährung ein.
Viele weitere Fragen zum Abgasskandal bei VW und anderen Automarken beantworten wir in einem separaten Beitrag.