Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die sie hier finden.

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Stand:
Kaffeebecher, Menüschalen, Pizzakartons oder Nudelschalen: Der Müll-Trend für Essen und Getränke, die unterwegs konsumiert werden, ist ungebrochen. Eine neue gesetzliche Vorgabe soll die Vermeidung von To-Go-Plastikmüll seit Januar 2023 einfacher machen.
Frau unterwegs mit voller Tupperdose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen haben seit Januar 2023 das Recht, Essen und Trinken zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern zu erhalten.
  • Betriebe müssen Mehrweg vorhalten; kleine Betriebe müssen mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
  • Es werden unterschiedliche Systeme angeboten.
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Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen aus Kunststoff liegt nach Angaben des Bundesumweltministeriums im To-Go- bzw. Takeaway-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich daraus über 280.000 Tonnen Abfall.

Der Gesetzgeber will etwas gegen die Einwegflut tun, vor allem gegen Einwegplastik. Bereits im Juli 2021 wurden genau die Plastikprodukte und -verpackungen verboten, die man am häufigsten an europäischen Stränden findet. Deshalb dürfen seitdem zum Beispiel keine Styropor-Einwegbecher und -behälter mehr abgegeben werden. Auch Plastikteller und Besteck sind verboten. Dieser Müll soll mit der gesetzlichen Vorgabe noch weiter reduziert werden.

Mehrwegpflicht: Was gilt ab 2023?

Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten – z. B. Menüschalen und Boxen aus Plastik. Wer Einweg-Getränkebecher anbietet, egal aus welchem Material, für den gilt die Mehrwegpflicht ebenfalls. Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereit halten. Diese dürfen nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (z. B. bei Kaffee zum Mitnehmen) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

Nur kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter:innen und maximal 80 m² Ladenfläche  sind von der Pflicht, selbst ein Angebot zu machen, ausgenommen. Aber sie müssen auf Wunsch Essen bzw. Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich hinweisen. 

Welche Mehrwegsysteme gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Die Poolsysteme funktionieren unterschiedlich, nicht immer wird ein Pfand fällig. Manche Anbieter arbeiten mit einer App, die die Ausleihe registriert und kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Sie werden als Kund:in allerdings keine Wahl zwischen den Mehrwegangeboten haben, denn Sie müssen das nutzen, was der Betrieb, in dem Sie ihr Essen oder ihren Coffee-to-go kaufen, vorhält. Die Pfandhöhe der Mehrwegsysteme ist dabei recht unterschiedlich. Bei Bechern ca. 1 € pro Nutzung. Bei Gefäßen müssen Sie zwischen 4 bis über 12 € hinterlegen.

  • Betriebseigenes Mehrweg (Insellösung): Betriebe müssen sich keinem Poolsystem anschließen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sie können Mehrwegbehälter zum Mitnehmen anschaffen und ein Pfand für das geliehene Geschirr erheben, das Sie bei Rückgabe erstattet bekommen. 
  • Lokale und überregionale Poolsysteme: Die Pool-Systeme unterscheiden sich vor allem in der lokalen und überregionalen Verbreitung sowie bei der Pfanderstattung.
  • Lokale Poolsysteme mehrerer Anbieter: Mehrere gastronomische Betriebe schaffen die gleichen Mehrweggefäße oder -becher an (z. B. Bergischer Meer-Wertbecher). Sie können ihr benutztes Mehrweggeschirr bei unterschiedlichen lokalen Betrieben, die diese Mehrweglösung anbieten, gegen Erstattung des Pfandes zurückgeben oder neu befüllen lassen. 
  • Überregionale Poolsysteme: Mehrere gastronomische Betriebe beziehen Mehrweggefäße oder -becher eines Unternehmens (Poolanbieters), das diese an die Betriebe gegen eine Gebühr verleiht. Sie können somit ihr benutztes Mehrweggeschirr bei unterschiedlichen Betrieben, die die Mehrwegoptionen anbieten, zurückgeben und sich den Pfandbetrag erstatten lassen. Dies ist auch überregional möglich.
  • Variante Digitale Mehrwegpfandsysteme: Eine weitere Unterscheidung ergibt sich durch digitale Mehrwegsysteme von einigen Poolsystemen. Diese laufen über eine App, bei der man sich als Nutzer:in anmelden muss. Bei der Ausgabe des Geschirrs von Betrieben, die dieses System nutzen, werden der QR-Code der Schale und der kundeneigene QR-Code über die App gescannt. Bei digitalen Mehrwegsystemen wird kein Pfand erhoben. Gibt man allerdings das Gefäß nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (zirka 14 Tagen) zurück, werden die Kosten für das Gefäß fällig, ca. 10 Euro für ein Gefäß.

Worauf sollte ich beim Material achten?

Wir empfehlen Glas-, Porzellan- oder Edelstahlgefäße. Es gibt einige wenige Anbieter, die diese Mehrwegalternativen anbieten. Edelstahlbecher, -flaschen und -dosen sind für unterwegs die erste Wahl, weil sie leicht, bruchfest, langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen sind. Glas oder Porzellan ist aus Gesundheitssicht ebenfalls geeignet, aber relativ schwer und zerbrechlich.

Mehrweggeschirr aus Melamin für heiße Lebensmittel und Getränke ist ungeeignet, da es häufig gesundheitsschädliches Melamin und Formaldehyd über dem gesetzlichen Grenzwert freisetzt. Ebenfalls ungeeignet ist Geschirr aus Polycarbonat, weil es Bisphenol A oder andere Bisphenole freisetzen kann.

Ökologische Vorteile von Mehrweg

Die Klimabilanz von Mehrweggefäßen ist verglichen mit Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Aluminium in der Regel nach 10 bis 15 Umläufen positiv. Bei einigen anderen Auswirkungen auf die Umwelt liegt die Umlaufzahl höher.

Um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen, sollten Sie Mehrweggefäße also so lange wie möglich nutzen. Damit es nicht zu unerwünschten Übergängen ins Lebensmittel kommt, sollten Sie jedoch zerkratzte und beschädigte Kunststoffgefäße aussortieren - auch, wenn sie noch nutzbar wären.

Wichtig ist zudem, dass Sie die Gefäße effizient reinigen. Bei Ausleihe gegen Pfand sollten Sie eine zusätzliche Reinigung möglichst vermeiden, da sich diese negativ auf die Klimabilanz auswirkt. Bei Mehrweg-Alternativen aus Edelstahl oder Glas sollten die Umlaufzahlen höher sein, da diese Materialien deutlich energieaufwändiger in der Herstellung sind. Allerdings ist Edelstahl auch sehr langlebig, so dass sehr hohe Umlaufzahlen möglich sind.

Es  gibt für Mehrweggefäßsysteme (Becher und Behälter) inzwischen die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel", weil sie Abfall vermeiden und Ressourcen schonen. Es werden eine Vielzahl von ökologischen Anforderungen an das Material der Gefäße, die Systeme und auch die abfüllenden Betriebe gestellt. Bestimmte Kunststoffe sind ausgeschlossen und es dürfen nur sortenreine Kunststoffe ohne Beschichtung verwendet werden. Die Gefäße müssen eine lange Verwendungsdauer aufweisen und mindestens 500 Spülzyklen aushalten. Des Weiteren muss ein Pfand auf Gefäße und Deckel erhoben werden und nach Ende der Lebensdauer müssen Gefäße aus Kunststoff recycelt werden.

Wer trägt die Verantwortung für die Hygiene?

Die Betriebe - also Imbissbude oder Restaurant - tragen die Verantwortung für die angebotenen Lebensmittel bis zum Zeitpunkt der Abgabe. Sie müssen die Hygienerisiken im Umfeld und mit anderen Lebensmitteln, mit denen sie in Berührung kommen könnten, so gering wie möglich halten. Des Weiteren müssen sie Maßnahmen zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Temperatur der Lebensmittel sowie der Trennung der Bereiche bei der Lebensmittelausgabe, wie z. B. in Großkantinen, beachten.

Diese Verantwortung für die Speisen obliegt dem Betrieb auch, wenn Sie Ihre eigenen Behälter zur Befüllung mitbringen. Für die hygienische Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Behälter haften die Anbieter jedoch nicht. Sie müssen jedoch den Kontakt mit dem kundeneigenen Becher oder Gefäß so gering wie möglich halten. Die Behälter dürfen nur in einem dafür festgelegten Bereich der Theke abgestellt werden. Behälter mit zweifelhafter Eignung oder erkennbaren Verschmutzungen sollten nicht befüllt werden.

Ausführliche Informationen zur Hygiene von Coffee-to-go-Bechern, Mehrwegsystemen und kundeneigenen Behältern bieten die Hygieneblätter des Deutschen Lebensmittelverbandes zu Mehrweg-Behältnissen, Coffee to go-Bechern sowie Pfand-Poolsystemen.

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur neuen Mehrwegpflicht

Die Verbraucherzentrale begrüßt, dass mit der gesetzlichen Vorgabe, Mehrweg anzubieten, ein erster Schritt getan wurde, um die Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen einzudämmen. Auch umweltbewusste Verbraucher:innen können nun einfacher Verpackungen vermeiden, wenn sie Essen oder ein Getränk unterwegs genießen möchten. Bislang bestand kein Anrecht darauf, Essen oder Getränk in Mehrweg zu erhalten, sondern es hing vom Betrieb ab. 

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass sich das neue Gebot nur auf Einwegkunststoffgefäße bezieht und nicht auf alle Einwegmaterialien. Wer "nur" in Aluminium- oder Pappeinweg abfüllt, muss nichts ändern. Es gibt kein Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.

Zudem fehlen Anreize für Verbraucher:innen, die neuen Angebote zu nutzen. Zwar darf Mehrweg nicht teurer sein, aber es gibt auch keinen vorgeschriebenen Bonus. Deshalb ist es aus Sicht der Verbraucherzentrale besonders wichtig, dass zumindest die vorgeschriebene Hinweispflicht umgesetzt wird, denn nur wenn möglichst alle mitmachen, werden Verpackungen eingespart.