Metallverpackungen: Das sind die Vor- und Nachteile

Stand:
Metall, vornehmlich Weißblech und Aluminium, wird in erster Linie für Getränke- und Konservendosen sowie für Schraubglasdeckel verwendet. Der größte Anteil des Weißblechs, das in Deutschland produziert wird, wird zur Herstellung von Verpackungen genutzt.
Dosen aus Aluminium

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unter dem Einfluss von Säure oder Salz sind Metallbestandteile und Beschichtungen löslich und können in Lebensmittel übergehen.
  • Lebensmittel in Konservendosen haben die längste Haltbarkeit aller verpackten Lebensmittel.
Off

Aluminium wird nicht nur als Dose, sondern auch in Form von Folien, Tuben, Menü- oder Grillschalen verwendet. Unter dem Einfluss von Säure oder Salz können allerdings Aluminiumbestandteile in die Lebensmittel übergehen. Daher werden Verpackungen wie Getränkedosen, Joghurtbecherdeckel sowie Aluminiumtanks für Fruchtsäfte auf der Innenseite beschichtet.

Vorteile:

Die Metalle zeichnen sich durch gute Barriere-Eigenschaften gegenüber Gasen, Licht, Fremdkörpern, Feuchtigkeit und Gerüchen sowie durch eine hohe Festigkeit aus. Lebensmittel in Konservendosen haben die längste Haltbarkeit aller verpackten Lebensmittel. Der Inhalt kann nach dem Verschließen der Dose durch Hitze pasteurisiert oder auch sterilisiert werden. Zusätzlich haben Metallverpackungen die höchste Recyclingrate unter allen Verpackungen. Das Material kann bis zu 100 Prozent wiederverwertet werden, ohne dass es seine ursprünglichen Qualitäten verliert.

Nachteile:

Bei langjähriger Lagerdauer von Lebensmitteln müssen Dosen vor Korrosion geschützt sein. Damit soll verhindert werden, dass sich Metalle lösen und auf den Füllinhalt übergehen. Verfärbungen und geschmackliche Beeinträchtigungen wären die Folge. Korrosionen können außerdem zu Leckagen und sogar Bombagen führen. Das heißt, Inhalte können austreten bzw. das Blech sich biegen.

Deshalb versiegelt man die innere Oberfläche der Dose heute ganz oder teilweise mit einer dünnen Folie aus Epoxid-Kunststoff. Diese enthält jedoch meist Bisphenol-A (BPA), das vor allem während des Sterilisationsprozesses in das Lebensmittel übergehen kann.

Temperaturschwankungen, das Erhitzen zu Konservierungszwecken und ein hoher Fett- oder Säuregehalt im Lebensmittel intensivieren den Stoffübergang (Migration) häufig noch. Mit der EU-Verordnung 2018/213 gilt für Lacke und Beschichtungen mit Lebensmittelkontakt ein Migrationsgrenzwert von 0,05 Milligramm BPA pro kg Lebensmittel. Liegt der Stoffübergang (Migrationswert) höher, ist das Material als Lebensmittelverpackung nicht geeignet.

In der Wissenschaft werden mögliche schädliche Wirkungen von BPA auf das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit diskutiert. Dazu schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung: "Die Verwendung von Bisphenol A zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat wurde bereits im Jahr 2011 EU-weit verboten. Das Verbot wurde im Jahr 2018 allgemein auf Trinkgefäße und Flaschen aus Polycarbonat für Säuglinge und Kleinkinder erweitert.

Für alle anderen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff ist ein Grenzwert für den Übergang von Bisphenol A ins Lebensmittel festgelegt. Lacke und Beschichtungen, die auf Materialien und Gegenstände aufgebracht werden und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können (beispielsweise Innenbeschichtungen von Konservendosen), fallen nicht unter die Kunststoffverordnung. Für sie ist in der Verordnung (EU) 2018/213 ein SML von 50 µg pro kg Lebensmittel festgelegt. Ein entsprechender Übergang von Bisphenol A auf folgende Lebensmittel ist nicht zulässig:

  • Säuglingsanfangsnahrung,
  • Folgenahrung,
  • Getreidebeikost,
  • andere Beikost,
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden sowie
  • Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse, die für Kleinkinder bestimmt sind.

Aktuell fehlen jedoch praxistaugliche Alternativen von BPA-freien Beschichtungssystemen. Vorhandene Lösungen sind mit Nachteilen verbunden, wie z.B. verkürzte Lagerfristen und geringere Korrosionsbeständigkeit. Zum Teil steht die gesundheitliche Bewertung noch aus.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?