Lebensmittelwarnung.de: Hier finden Sie alles über Produktrückrufe

Stand:
Fast täglich rufen Unternehmen Produkte zurück, etwa weil diese für Verbraucher:innen gesundheitsgefährdend sein können oder Mängel aufweisen. Besonders oft sind Lebensmittel betroffen. Auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de erfahren Sie alles über aktuelle Warnungen oder Produktrückrufe.
Person schaut auf einen Bildschirm, auf dem die Internetseite lebensmittelwarnung.de aufgerufen ist

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lebensmittelwarnung.de ist die zentrale Anlaufstelle für Produktwarnungen in Deutschland.
  • Sie können sich über aktuelle Warnmeldungen auch direkt per Push-, E-Mail- oder RSS-Benachrichtigung informieren lassen.
On

Warum werden Produkte zurückgerufen?

Häufige Gründe für Lebensmittelwarnungen sind Verunreinigungen von Lebensmitteln, zum Beispiel durch Bakterien wie Salmonellen oder Listerien, Pestizidrückstände, unzulässige Inhaltsstoffe oder Fremdkörper. Auch aufgrund fehlerhafter Kennzeichnungen von Lebensmitteln wird gewarnt, zum Beispiel wenn Allergene oder das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht korrekt angegeben sind.

Stellt ein Hersteller fest, dass ein von ihm hergestelltes Lebensmittel nicht den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entspricht, ist er verpflichtet, das betroffene Produkt sofort zurückzurufen. Ist das Lebensmittel bereits in den Verkauf gelangt, muss er zudem die Öffentlichkeit umgehend über den Rückruf informieren. Sollte eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher:innen bestehen, muss das Lebensmittelunternehmen auch die Behörden informieren. Diese veröffentlichen dann eine entsprechende Warnmeldung auf dem Portal lebensmittelwarnung.de.

Wie erfahre ich von aktuellen Warnmeldungen?

Auf dem staatlichen Internetportal lebensmittelwarnung.de finden Sie aktuelle Meldungen zu verschiedenen Produkten des täglichen Bedarfs, die entweder von den Herstellern selbst zurückgerufen wurden oder vor denen die Behörden warnen. Betrieben wird das Portal vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Bundesländern.

Bisher mussten Verbraucher:innen die Internetseite allerdings aktiv aufrufen, um Informationen zu erhalten. Nach einer Überarbeitung des Portals können Verbraucher:innen sich nun auch automatisch benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Über neue Such- und Filterfunktionen ist es zudem möglich, sich nur bestimmte Warnungen anzeigen zu lassen, zum Beispiel alle aktuellen Warnungen zu Allergenen oder alle Warnungen für Produkte einer bestimmten Produktkategorie wie zum Beispiel Babynahrung.

Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:

Um welche Art von Produkten handelt es sich?

Zwar heißt das Internetportal lebensmittelwarnung.de, Sie finden hier jedoch auch Meldungen zu anderen Produktarten. Das Portal unterscheidet hier folgende Kategorien:

  • Lebensmittel, zum Beispiel Obst, Gemüse, tierische Erzeugnisse (unverarbeitet und verarbeitet)
  • Kosmetische Mittel, etwa Cremes, Zahnbürsten, Shampoo
  • Bedarfsgegenstände, z.B. Verpackungen, Geschirr, Kleidung
  • Baby- und Kinderprodukte wie Spielwaren
  • Farben zum Tätowieren

Neben aktuellen Warnungen bietet das Portal weiterführende Informationen zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland, ein Glossar erläutert mögliche Gesundheitsgefahren und Fachbegriffe.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Mann berät eine Frau an einem Tisch

Am 16. und 17. Juni 2025 nur Beratung für vorher vereinbarte Termine

Am Montag, den 16. Juni und am Dienstag, den 17. Juni 2025 bieten wir nur Beratung in bereits abgestimmten Terminen an. Beratungen ohne vorher vereinbarten Termin können an diesen beiden Tagen nicht angeboten werden.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.