Käse, Butter und Milchprodukte: Alles zu Haltbarkeit und Lagerung

Stand:
Die meisten Milchprodukte müssen gekühlt gelagert werden. Häufig sind sie auch mehrere Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Was Sie bei der Lagerung von Käse, Joghurt oder Butter beachten sollten und wie Sie erkennen, ob das Produkt noch verzehrtauglich ist.
Käse

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lagern Sie Milchprodukte wie Joghurt und Quark im mittleren Fach des Kühlschranks.
  • Käse sollte nicht luftdicht verpackt werden, damit er nachreifen kann.
  • Fermentierte Milchprodukte sind oft noch 4 bis 12 Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.
  • Verzehren Sie geschimmelte Produkte nicht mehr.
On

Sinnes-Check: Woran erkenne ich, dass Käse, Butter oder Milchprodukte verdorben sind?

Milchprodukte sind, sofern sie originalverschlossen sind und richtig gelagert wurden, oft noch mehrere Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Daher lohnt sich der Sinnes-Check hier besonders.

Sind deutliche Abweichungen in Farbe, Geruch und Geschmack feststellbar, sollten Sie das Produkt nicht mehr verzehren und komplett entsorgen. Bittere Geschmacksabweichungen können auf einen Verderb hinweisen.

  • Bei Milchprodukten wie beispielsweise Joghurt, Quark oder Frischkäse kann sich eine wässrige Flüssigkeit absetzen: die Molke. Diese können Sie einfach wieder unterrühren.
  • Der Verderb von sauren Milchprodukten, beispielsweise Joghurt, Quark, saure Sahne oder Crème fraîche, ist als Schimmelbefall oder Gärung durch Hefen gut sichtbar. Entsorgen Sie das Produkt bei sichtbarem Schimmelbefall. Ansonsten prüfen Sie den Geruch und Geschmack.
  • Den Verderb durch Hefen erkennen Sie an der Bläschenbildung und einem gärigen Geschmack. Bei Kefir ist das Wachstum von Hefen typisch und gewollt.
  • Verzehren Sie Weichkäse nicht mehr, wenn Sie sichtbaren, fremden Schimmel feststellen.
  • Wenn Sie bei Schnitt- und Hartkäse Schimmel, ölige Absonderungen oder einen beißenden Geschmack feststellen, verzehren Sie den Käse nicht mehr.
  • Sofern Butter typisch aussieht, riecht und schmeckt, ist das überschrittene Mindesthaltbarkeitsdatum kein Grund sie zu entsorgen. Entsorgen Sie Butter, wenn sie eine dunkelgelbe Farbe aufweist, ranzig oder besonders sauer riecht oder schmeckt. Durch Einwirkung von Sauerstoff, Bakterien oder Licht wird Butter zersetzt und es können gesundheitsschädliche Abbauprodukte entstehen.

Wie lagere ich Käse, Butter und Milchprodukte am besten?

Beachten Sie die Lagerungshinweise auf der Verpackung. Die meisten Milchprodukte müssen gekühlt gelagert werden. Milchprodukte wie Joghurt, Quark, Sahne etc. gehören idealerweise ins mittlere Fach des Kühlschranks bei 5 bis 7 Grad Celsius.

Käse bewahren Sie am besten bei circa 8 Grad Celsius im obersten Fach des Kühlschranks auf. Käse sollte nicht luftdicht verpackt sein, damit er nachreifen und Feuchtigkeit abgeben kann.

Bewahren Sie Butter am besten im Butterfach in der Kühlschranktür auf. Dort liegen die Temperaturen bei etwa 10 Grad Celsius. Benutzen Sie ein gut verschließbares Gefäß, denn Butter nimmt schnell Gerüche aus der Umgebung an. Sie können Butter auch portionsweise in kleinen Gefrierdosen einfrieren.

Wie lange sind Käse, Butter und Milchprodukte nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum haltbar?

Fermentierte Milchprodukte wie Joghurt und Quark sind originalverschlossen oftmals noch 4 bis 12 Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.

Käse hält sich am Stück besser als in Scheiben geschnitten.

Rohmilchkäse sollten Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr verzehren.

Butter ist im Kühlschrank 2 bis 4 Wochen haltbar. Im Gefrierfach hält sich Butter mehrere Monate.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.