Mehr Transparenz: das künftige Basis-Informationsblatt
Eine Neuregelung des Aufsichtsrechts bei Geldanlagen soll künftig für noch mehr Transparenz bei allen Finanzprodukten sorgen. Dazu soll ein EU-weit standardisiertes Basis-Informationsblatt eingeführt werden. Diese Neuregelung betrifft „verpackte Ware“ (z.B. Zertifikate oder fondgebundene Versicherungen).
Das Basis-Informationsblatt soll knapp und informativ sein. Das Dokument darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen und muss klar und verständlich über die Kosten und die Auswirkung dieser Kosten auf den Ertrag informieren.
Zusätzliche Hilfe bei der Anlageentscheidung
Informationsblätter sind eine zusätzliche Informationsquelle für Finanzprodukte. Fällen Sie Ihre Anlageentscheidung jedoch nicht ausschließlich aufgrund dieses Dokuments. Informieren Sie sich stattdessen umfassend.
Bei der Anlageentscheidung helfen kann Ihnen unter anderem:
- die Produktinformationen aufmerksam lesen und alternative Angebote vergleichen.
- mehrere Meinungen einholen.
- sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
- am besten einen Zeugen zum Beratungsgespräch mitnehmen.
- das Beratungsprotokoll aufmerksam lesen und Unzutreffendes umgehend schriftlich bemängeln.
- gegebenenfalls das Angebot durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen - etwa durch die Berater der Verbraucherzentrale vor Ort.
Produktinformationsblatt bei Versicherungen
Bei Versicherungen gibt es ein ähnliches Informationsblatt übrigens schon länger. Nach § 4 der VVG-Informationspflichtverordnung muss der Versicherer Ihnen bei Versicherungen bereits seit 1. Juli 2008 vor dem Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen.
Darin muss er unter anderem folgende Punkte erläutern:
- Art des Versicherungsvertrages
- die Höhe der Versicherungsprämie
- die Risiken
- etwaige Leistungsausschlüsse
- die Kündigungsmöglichkeiten
Produktinformationsblatt bei Telefon und Internet
Anbieter von Telekommunikationsverträgen, die einen Zugang zum Internet beinhalten, sind verpflichtet, ihre Angebote per Produktinformationsblatt transparent und vergleichbar zu gestalten. Details dazu haben wir in einem eigenen Beitrag für Sie zusammengefasst.