Test-Methode und Darstellung der Nachhaltigkeitsansätze
Dieser Test ist eine Gemeinschaftsarbeit von Finanztest und dem Projekt Klimafreundliche Geldanlage der Verbraucherzentrale Bremen, das durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert wird. Gefragt haben wir alle Gesellschaften, die mit nachhaltigen Fonds im Produktfinder der Stiftung Warentest vorkommen.
Ausschlusskriterien
Untersucht wurde, nach welchen ökologischen und ethischen Kriterien 34 Aktienfonds Welt, zehn Rentenfonds Welt, die überwiegend in Euro-Staats- und Euro-Finanzanleihen investieren, und zwei Staatsanleihen-Fonds Euroland anlegen. Die Prozentzahl sagt, wir stark der Fonds die von der Verbraucherzentrale Bremen und der Stiftung Warentest festgelegten Ausschlusskriterien einhält. Alle Fondsdaten stammen von Anbietern. Ein Fonds erhält nur dann ein "Ja" für ein Ausschlusskriterium, wenn der jeweils wichtigste Teilaspekt erfüllt ist. In die Bewertung gehen jedoch noch weitere Aspekte ein.
Ausschlusskriterien für Unternehmen
Ausschlusskriterium | Fonds erhält ein „Ja“ bei Ausschluss von | |
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Agrar-Gentechnik | Herstellung und Entwicklung gentechnisch veränderten Saatguts | |
Atomkraft | Betrieb von Atomkraftwerken | |
Banken: Spekulationen mit Nahrungsmitteln |
Spekulation mit Agrarrohstoffen | |
Erdöl | Erdölförderung | |
Fracking | Förderung von Gas- und Erdölvorkommen in Gesteinsschichten | |
Glücksspiel | Entwicklung und Herstellung von Glücksspielen (zum Beispiel Spielautomaten) | |
Industrielle Tierhaltung | Aufzucht und Haltung von Tieren in industrieller Form | |
Kinderarbeit | Kinderarbeit entgegen der ILO Übereinkommen 138 und 182 | |
Menschenrechtsverletzungen | Menschenrechtsverletzungen auf Basis der UN¬Menschenrechtscharta, zusätzlich drei weitere Themen aus den Kernarbeitsnormen "Abschaffung der Zwangsarbeit" (ILO Übereinkommen 29 und 105), "Gewerkschaftsrechte" (ILO Übereinkommen 87 und 98) und "Gleichbehandlung" (ILO Übereinkommen 100 und 111) | |
Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit bei direkten Zulieferern | Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit bei Zulieferern in allen Branchen | |
Pornografie | Herstellung pornografischer Materialien | |
Waffen und Rüstung | Herstellung und Entwicklung jeglicher Waffen- und Rüstungsgüter | |
Zerstörung von Ökosystemen | Zerstörung von Ökosystemen |
Ausschlusskriterien für Staatsanleihen
Ausschlusskriterium | Fonds erhält ein „Ja“ bei Ausschluss von | |
---|---|---|
Atomkraft | Staaten ohne nationale Gesetze oder Moratorien zum Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft | |
Kinderarbeit | Staaten, die Kinderarbeit zulassen (entgegen der ILO Übereinkommen 138 und 182) | |
Korruption, Steuervermeidung und Geldwäsche | Staaten mit einem Wert von über 50 auf dem Korruptionswahrnehmungs-Index (Corruption Perceptions Index) | |
Mangelhafter Klimaschutz | Staaten, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben | |
Mangelhafter Schutz von Natur und Artenvielfalt | Staaten, die die Stockholm-Konvention der UN nicht ratifiziert haben | |
Menschenrechtsverletzungen | Staaten, die von autoritären Regimen gemäß Freedom House beherrscht werden | |
Arbeitsrechtsverletzungen | Staaten, die Kinderarbeit nicht verbieten | |
Waffen und Rüstung | Staaten, die das Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) nicht ratifiziert haben |
Gezielte Investitionen
Abgefragt wurde, welche Art von Unternehmen ein Fonds bevorzugt. Im Bereich Gesundheit sind das etwa Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Hersteller von Generika. Das sind Medikamente in Form preiswerter Nachahmerprodukte.
Engagement
Fondsgesellschaften können Stimm- und Rederechte auf Hauptversammlungen ausüben. Die Marktübersichten zeigen, ob sie das tun und ob sie auch direkt mit Unternehmensleitungen sprechen.
Klimakriterien
Die Angabe fasst das Engagement eines Fonds in sechs klimarelevanten Ausschlusskriterien und drei gezielten Investitionsbereichen zusammen.
Transparenzanalyse
Es wurde beurteilt, ob Anbieter in ihren Publikationen die Informationen veröffentlichen, die Anleger benötigen, um die konkreten ethisch-ökologischen Anlageansätze eines Fonds beurteilen zu können. Besonders wichtig war dabei, dass die vom Fonds gewählten Nachhaltigkeitsansätze in den Wesentlichen Anlegerinformationen genannt wurden, da sie Anlegern vor einer Anlageentscheidung ausgehändigt werden müssen und verbindlichen Charakter haben.
Darüber hinaus wurde u. a. überprüft, ob die folgenden Informationen von der Fondsgesellschaft veröffentlicht wurden:
- Konkrete Definitionen der Ausschlusskriterien und der "gezielten Investitionen"
- Angaben zu den tolerierten Umsatzanteilen bei Ausschlusskriterien
- Häufigkeit und Umfang der Veröffentlichungen zum Portfolio