Facebook: Darum sind AGB-Widersprüche Unsinn

Stand:
Ob als Bild oder Statusmeldung: Auf Facebook verbreiten sich Widersprüche gegen die Nutzungsbedingungen. Wir erklären, warum das so nicht funktioniert.
Frauengesicht mit facebook-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auf Facebook und Co. machen immer wieder Kettenbriefe gegen die AGB der sozialen Netzwerke die Runde.
  • Da steckt meist nichts dahinter. Zitierte Gesetzestexte beschäftigen sich oft mit ganz anderen Themen.
  • Beim Datenschutz kann man mit solchen Postings nichts für sich erreichen.
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Kleiner Aufwand, toller Nutzen: Im sozialen Netzwerk eben ein Bild oder eine Statusmeldung posten und die eigene Daten, Bilder und Texte vor einem Zugriff durch Facebook und Co. schützen? Immer wieder machen solche Kettenbriefe die Runde.

Auch wenn da von Paragraphen, Artikeln und Urheberrecht die Rede ist und solche Beiträge erst einmal einen seriösen Eindruck machen: Es hilft nichts, sie weiter zu verbreiten. Das Phänomen heißt "Hoax" (Schwindel).


Hinweise lassen sich schnell widerlegen

Die angeblichen AGB-Widersprüche berufen sich gerne auf Gesetzestexte. Das sieht seriös aus – oft hilft aber schon eine kurze Recherche, um sie zu widerlegen. Gerne ist in solchen Beiträgen zum Beispiel von den "Artikeln 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuches" die Rede. Dieses Gesetzeswerk steht komplett im Internet. Abgesehen davon, dass das Strafrecht klassischerweise nicht den Datenschutz regelt, findet sich an den gemeinten Stellen:

  • § 111: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten – wenn Sie zum Beispiel auf Demonstrationen oder mit Flugblättern andere zu Straftaten anstiften.
  • § 112: Existiert seit 1946 nicht mehr und hatte bis dahin mit Befehlsverweigerung von Soldaten zu tun.
  • § 113: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – wenn Sie Polizisten oder Soldaten, die im Dienst sind, gegenüber zum Beispiel gewalttätig werden oder ihnen damit drohen.

Was Sie zu den angeblichen AGB-Widersprüchen wissen sollten:

  • Viele Texte beziehen sich auf "neue Facebook-Nutzungsbedingungen" oder "neue AGB". Tatsächlich ändern die sich aber gar nicht so häufig. Die jüngste Änderung fand am 20. Dezember 2020 statt. Facebook gibt das am Ende seiner Nutzungsbedingungen an.
  • Wenn angebliche Artikel des Strafgesetzbuches zitiert werden, ist das Unsinn. Das Strafgesetzbuch besteht aus Paragraphen, Artikel gibt es im Grundgesetz.
  • Auch Sätze wie: "Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht", sind sprachlich wie inhaltlich unsinnig. Das Urheberrecht gilt für jeden Facebook-Nutzer auf alle entsprechenden Beiträge, die er veröffentlicht und das bleibt auch so!
  • Facebook nimmt sich lediglich in seinen Nutzungsbedingungen das Recht heraus, veröffentlichte Dinge für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Praktisch heißt das: Laden Sie ein Foto von sich zu Facebook hoch, behalten Sie das Urheberrecht daran. Nur Sie dürfen also entscheiden, wer das Bild für welche Zwecke nutzen darf. Und jetzt wird es etwas kompliziert:
    • Gleichzeitig erlauben Sie Facebook, dieses Foto auch zu nutzen, solange es bei Facebook öffentlich verfügbar ist.
    • Für welche Zwecke Facebook dieses Foto nutzt, steht in den Nutzungsbedingungen nicht. Einer davon aber ist, dieses Foto überhaupt innerhalb Facebooks anderen Menschen anzeigen zu dürfen. Würden Sie dieses Recht nicht gewähren, könnte niemand Ihr hochgeladenes Foto sehen.
  • Und zum Schluss: Solche Widersprüche als Beitrag zu verbreiten, ergibt überhaupt keinen Sinn. Mitarbeiter von Facebook sehen sich nicht jede Statusmeldung und jedes Bild aller weltweit rund 1,8 Milliarden täglich aktiven Nutzer an. Die Nutzung des Netzwerks nach individuellen Regeln ist nicht möglich – wenn Ihnen die Nutzungsbedingungen nicht passen, können Sie höchstens möglichst wenig Daten angeben, Texte und Bilder posten. Oder Facebook verlassen.

Warum verbreiten sich Fehlinformationen?

In sozialen Netzwerken hinterfragen viele Nutzer Informationen offenbar nicht. Forscher stellen immer wieder Ernüchterndes fest, wenn es darum geht, warum Beiträge weiter verbreitet werden:

Beim Kurznachrichtendienst Twitter haben einer Studie der Columbia University (USA) zufolge rund 60 Prozent der Nutzer den eigentlichen Nachrichtenartikel hinter einem Tweet nicht einmal angeklickt, bevor sie ihn weitergegeben und damit ihren Followern empfohlen haben.

Forscher der Universität La Sapienza (Italien) und der Boston University (USA) haben herausgefunden, dass Nutzer dazu tendieren, Inhalte, die einem bestimmten Weltbild entsprechen, auszuwählen und zu teilen. Beiträge, die ihrer Einstellung widersprechen, ignorieren sie eher.

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