Viagogo – kein offizielles Ticket-Verkaufsportal
Bei Viagogo handelt es sich um eine Plattform, über die Tickets von anderen gekauft oder eigene Karten zum Kauf angeboten werden können. Für Verbraucher ist beim Kauf von Tickets auf Viagogo jedoch kaum zu erkennen, dass es sich nicht um eine offizielle Vorverkaufsstelle handelt.
Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich gemacht, dass Viagogo nicht selbst Verkäufer der Tickets ist, sondern lediglich zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. Da die Schweizer Ticketbörse eine konkrete Ticketauswahl ermöglicht und den jeweiligen Verkäufer nicht angibt, vermittelt sie Ticket-Käufern den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden. Auf die reine Vermittlung weist Viagogo nicht transparent genug hin.
Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, trägt der Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.
Aktuell zeigen sich die Probleme beim Kauf auf einer Ticketbörse ganz besonders deutlich. Viele Veranstaltungen sind wegen der Corona-Krise verlegt oder abgesagt. Hier kann der Käufer normalerweise Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, seinem Vertragspartner, geltend machen.
Beim Kauf auf der Ticketbörse bleibt der Käufer allerdings auf den Kosten sitzen, da er die Tickets von einem Dritten erworben hat. Und dieser ist ihm meist nicht einmal bekannt. Weitere Infos zum Vorgehen bei coronabedingten, abgesagten oder verlegten Veranstaltung finden Sie in diesem Artikel.
Preisaufschläge und hohe Kosten für Gebühren
Viele Verbraucher kaufen Eintrittskarten für Konzerte oder Sportveranstaltungen auf dem Ticketzweitmarkt im Internet. Hierfür müssen Sie als Käufer jedoch oft deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei offiziellen Tickethändlern oder direkt beim Veranstalter. Besonders gefragte Tickets können bei Viagogo sogar das Achtfache kosten – das zeigt eine Stichprobe der Marktwächter in Bayern.
Die Verbraucherschützer haben die Preisaufschläge auf der Ticketbörse Viagogo für Konzerte in München untersucht. Das Ergebnis: Durchschnittlich kosteten Eintrittskarten für Veranstaltungen im April und Mai 2019 fast das Dreifache des Originalpreises. Die Ticketbörse selbst kassiert zudem mit undurchsichtigen Gebühren ab.
Nicht nachvollziehbare Zusatzkosten und irreführende Garantie
Viagogo weist Käufer zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie eine Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstößt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit.
Auch das Garantieversprechen von Viagogo, sich bei ausbleibender Lieferung um Ersatztickets oder eine Erstattung zu kümmern, halten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird sie zudem noch erheblich eingeschränkt.
Die Verbraucherschützer hatten Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden "Viagogo-Garantie" zu unterlassen.
Marktwächter verklagen Viagogo
Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben die Schweizer Ticketbörse Viagogo im April 2018 vor dem Landgericht München verklagt. Zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert. Hierbei haben die Marktwächter vor allem kritisiert, dass das Unternehmen nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt.
Das Landgericht München ist der Ansicht der Verbraucherzentrale gefolgt und hat entschieden, dass Viagogo die Verkäufer transparent benennen muss. Außerdem darf nicht mit einer Garantie für gültige Tickets geworben werden, wenn auch personalisierte Eintrittskarten vermittelt werden, die keinen Einlass zur Veranstaltung ermöglichen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Viagogo hat hiergegen Berufung eingelegt.