Online-Plattform "Mädchenflohmarkt" insolvent: Das können Sie jetzt tun

Stand:
Viele Verkäufer:innen der Online-Plattform "Mädchenflohmarkt" bekamen zuletzt kein Geld mehr für ihre verkaufte Ware oder mussten lange darauf warten. Nachdem es sich schon länger abzeichnete, ist es jetzt offiziell: Das Unternehmen für Secondhandkleidung ist insolvent. Was Sie nun tun können.
Eine junge Frau fotografiert ein Oberteil ab, um es zu verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was schon länger vermutet wurde, ist nun eingetreten: Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet.
  • Bei den Verbraucherzentrale häuften sich zuletzt die Beschwerden zur Online-Plattform "Mädchenflohmarkt".
  • Verbraucher:innen berichteten, dass sie kein Geld für die verkaufte Ware bekommen haben oder lange darauf warten mussten.
  • Wenn Sie noch Forderungen gegenüber der Plattform haben, sollten Sie diese so schnell wie möglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen. Meist bekommen Sie aber nur einen Bruchteil des Geldes zurück.
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Update:

Nachdem der Geschäftsbetrieb auch während der Insolvenz weitergelaufen ist, wurde Mädchenflohmarkt am 01. August 2023 von einem Geschäftsführer im Rahmen einer übertragenden Sanierung übernommen.

Was bedeutet dies für Forderungen gegen Mädchenflohmarkt?

Ausstehende Gelder vor der Insolvenzanmeldung am 07. Juni 2023 können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Hier wird dann nur ein Bruchteil (meist im niedrigen einstelligen Bereich) der ursprünglichen Summe ausbezahlt. Alle Gläubiger werden hier in nächster Zeit vom Insolvenzverwalter angeschrieben.
Forderungen nach der Insolvenzanmeldung am 7. Juni werden dagegen vollumfänglich erstattet.

 

"Mädchenflohmarkt" insolvent: Jetzt müssen Sie schnell reagieren

Im Rahmen der Insolvenz müssen Sie nun strenge Regeln einhalten, um an Ihre Waren oder auch noch an Ihr Geld zu kommen.

Entscheidend ist vor allem, wie die Sachen bei Mädchenflohmarkt verkauft wurden. Wurde die Plattform genutzt, um die Waren direkt an andere Kund:innen zu verkaufen, dann ging die Einnahme an Mädchenflohmarkt. Die Auszahlung der Einnahmen abzüglich der vereinbarten Provision erfolgte aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage von Mädchenflohmarkt meist nicht.

Wenn Sie von "Mädchenflohmarkt" noch Geld erhalten sollten, haben Sie nach der Insolvenzanmeldung schlechte Karten. Zwar haben Sie  grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Erstattung. Im Rahmen der Insolvenz wird aber geprüft, wie viel Vermögen überhaupt vorhanden ist und ob an die Gläubiger, also  diejenigen, die von "Mädchenflohmarkt" noch Geld bekommen, noch etwas ausgezahlt werden kann.

Offene Forderungen werden nach der Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle angemeldet. Hierzu fordert das Gericht nach der Eröffnung des Verfahrens Sie als Gläubiger auf. Die Frist zur Anmeldung beträgt 14 Tage bis 3 Monate. Danach können Sie Forderungen nur noch schwer gegen eine Gebühr anmelden.

Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?

Seien Sie sich bewusst, dass meist nur niedrige einstellige Quoten der ursprünglichen Forderung erstattet werden können. Auch wenn es finanziell bitter ist, sollten Sie hier abwägen, ob sich eine Anmeldung der Forderung überhaupt lohnt.

Ein Beispiel: Sie haben noch eine Forderung in Höhe von 100 Euro gegen "Mädchenflohmarkt". Die Ausschüttungsquote beträgt angenommene 5 Prozent. In diesem Fall würden Sie fünf Euro erhalten. Dagegen stehen aber Zeit und Kosten für die Anmeldung Ihrer Ansprüche. Aus Beweisgründen ist ein Einwurfeinschreiben ratsam. Dieses kostet bei einem normalen Brief derzeit jedoch schon 3,20 Euro. Zudem investieren Sie Zeit. Überlegen sie also genau, ob Sie Ihren Fall anmelden möchten.

Derzeit besteht jedoch erst ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Eine Anmeldung Ihrer Forderung im vorläufigen Insolvenzverfahren führt nun nicht dazu, dass Sie schneller an Ihr Geld kommen können. Es dient eher dazu, dass sich der vorläufige Insolvenzverwalter ein besseres Bild davon machen kann, wie viele Forderungen noch offen sind.

Ausnahme Concierge-Service: Wenn Sie den sogenannten Concierge-Service genutzt haben, sieht es anders aus. Sie haben dann noch die Chance, Ihre unverkaufte Ware zurück zu bekommen. Beim Concierge-Service hat "Mädchenflohmarkt" die Waren der Kund:innen erhalten, um Fotos zu machen und sie in deren Auftrag zu verkaufen. Da dies ein besonderer Service ist, ist die Provision hier auch höher. Die eingesendete Ware ist aber weiterhin Ihr Eigentum. Fordern Sie daher umgehend Ihre Ware zurück.

Wichtig: Bewahren Sie alle Verträge, Rechnungen und sonstigen Belege auf, damit Sie Ihre Ansprüche auch nachweisen können. Dies ist im Insolvenzverfahren wichtig, damit Ihre Forderung nicht bestritten werden kann.

Übrigens, wenn Sie selbst noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen haben, bedeutet das nicht, dass diese Verpflichtung durch eine Insolvenz entfällt. Wenn Sie die Ware bekommen haben, müssen Sie sie auch bezahlen.

So funktionierte die Online-Plattform Mädchenflohmarkt 

"Mädchenflohmarkt" ist eine Online-Plattform, auf der Sie Secondhandkleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires von verschiedenen Marken kaufen und verkaufen können.

Mädchenflohmarkt.de finanziert sich über Provisionen und Dienstleistungen. Bei Artikeln, die von den Verkäufer:innen selbst eingestellt und versendet werden, behält die Plattform eine Provision in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises ein. Die Verkäufer:innen bekommen entsprechend weniger ausgezahlt.

Die Plattform bietet aber auch den sogenannten "Concierge Service". Dabei werden alle Waren durch Mädchenflohmarkt selbst eingestellt und verschickt. Das Unternehmen behält dann ab einem Verkaufspreis von 50 Euro 30 Prozent ein und bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro 40 Prozent bzw. mindestens 13,90 Euro. 

Mädchenflohmarkt: Probleme bei Auszahlungen an Kund:innen

Seit Anfang 2023 häuften sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden zu Mädchenflohmarkt. Verbraucher:innen berichten, dass sie kein Geld für die verkaufte Ware bekommen haben – oder lange darauf warten mussten. Seit Ende Januar wurde  scheinbar überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch auf den Bewertungsplattformen hagelte es negative Kritiken für den Online-Flohmarkt.

Schon damals lag die Vermutung, dass "Mädchenflohmarkt" in finanziellen Schwierigkeiten steckte.

Eine Alternative, um Ihre aussortierte Kleidung zu verkaufen, können lokale Flohmärkte oder Second Hand-Läden sein. Dort erhalten Sie Ihr Geld direkt beim Verkauf und nicht erst im Nachhinein.

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